Geldwechsel Reichsmark vom Umtausch ausgeschlossen

Ein US-Bürger hat Inflationsgeld im Wert von 100.000 Reichsmark geerbt. Sein Wunsch, dass Geld umzutauschen, um seine Enkel zu unterstützen, wurde nun von einem Frankfurter Gericht abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den von einem US-Bürger verlangten Umtausch einer wertlosen Banknote aus dem Inflationsjahr 1923 abgelehnt. Einzelrichter Paul Thiedemann gab am Mittwoch der Deutschen Bundesbank Recht, die auf die vor knapp 80 Jahren abgelaufene Umtauschfrist verwiesen hatte. Die Banknote im Nennwert von 100.000 Mark wäre wegen der Währungsreform schon bei einem regulären Umtausch im Jahr 1925 nur den Bruchteil eines Pfennigs wert gewesen, so der Richter.

Mit der 1924 beschlossenen und im folgenden Jahr vollzogenen Währungsreform war das bis dahin umlaufende Geld nahezu komplett entwertet worden. In einem Zeitraum von vier Monaten bis zum 5. Juli 1925 konnten die alten Mark-Noten in die neue Reichsmark umgetauscht werden. Für eine Billion Mark erhielten die Eigentümer eine Reichsmark.

Inflationsgeld im Nachlass gefunden

Der Mann aus dem US-Bundesstaat Washington hatte das Inflationsgeld im Nachlass seiner Eltern gefunden und im Oktober 2004 von der Bundesbank schriftlich die Auszahlung verlangt. Mit dem Erlös wolle er seine Enkel unterstützen, schrieb der Mann der Behörde, die sein Ansinnen aber förmlich ablehnte.

Möglicherweise habe der auf Englisch verfasste Bescheid samt Rechtsbelehrung den Mann zu einer Klage bewegt, vermutete Richter Thiedemann. Zu der mündlichen Verhandlung war der Kläger nicht erschienen. Thiedemann setzte den Streitwert des Verfahrens auf 5000 Euro, was bei einer Geldforderung in unbestimmter Höhe der gesetzlich festgelegte Satz sei. Auf den amerikanischen Kläger kommen daher laut Gebührenrechner des Gerichts nun 363 Euro Kosten zu. Es ist allerdings zweifelhaft, ob die Gebühr in den USA eingetrieben werden kann.

DPA
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