Die Ex-Partnerin des 2019 im Gefängnis gestorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist mit ihrem Antrag auf eine Neuauflage ihres Prozesses gescheitert. Die New Yorker Richterin Alison Nathan erklärte am Freitag (Ortszeit) in New York laut Medienberichten, die falschen Angaben eines Geschworenen in einem Fragebogen hätten nicht zu einem fehlerhaft geführten Prozess geführt. Damit ist der Weg für die Strafmaßverkündung Maxwells am 28. Juni frei. Der Britin drohen mehrere Jahrzehnte Haft.
Die Ex-Partnerin des gestorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist mit ihrem Antrag auf eine Neuauflage ihres Prozesses gescheitert. Die new Yorker Richterin Alison Nathan erklärte am Freitag (Ortszeit) in New York laut Medienberichten, die falschen Angaben eines Geschworenen in einem Fragebogen hätten nicht zu einem fehlerhaft geführten Prozess geführt. Damit ist der Weg für die Strafmaßverkündung Maxwells am 28. Juni frei. Der 60-Jährigen drohen mehrere Jahrzehnte Haft.
Die 60-jährige Ghislaine Maxwell war in sechs Punkten angeklagt, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. In diesem und vier weiteren Anklagepunkten war sie Ende Dezember schuldig gesprochen worden. Die Britin habe als Helferin ihres Ex-Partners Epstein eine zentrale Rolle beim Aufbau von dessen Ring zum sexuellen Missbrauch junger Mädchen gespielt, entschied die Jury in New York. Nach dem Schuldspruch beantragten ihre Anwälte allerdings eine Neuauflage des Prozesses.
Geschworener verschwieg seine Missbrauchserfahrungen nicht absichtlich
Stein des Anstoßes war der "Juror 50", der nach dem Prozess sagte, dass er seine eigenen Erfahrungen nutzte, um andere Geschworene zu beeinflussen, weil er selbst ein Opfer sexualisierter Gewalt sei.

In einem Fragebogen, in dem potenzielle Geschworene ausdrücklich gefragt wurden, ob sie sexuellen Missbrauch erlebt haben, hatte diese Person jedoch "nein" angekreuzt. Maxwells Anwalt Bobbi Sternheim argumentierte, hätte der Geschworene die Wahrheit gesagt, "wäre er aus wichtigem Grund abgelehnt und ausgeschlossen worden".
Richterin Alison Nathan wies Maxwells Behauptung am Freitag zurück, dass diese im Prozess nicht offengelegte Tatsache, sie einer fairen und unparteiischen Jury beraubt habe. Das Versäumnis sei "höchst unglücklich, aber keine Absicht" gewesen, erklärte Nathan. Der Geschworene sei dennoch nicht voreingenommen und in der Lage gewesen, "ein gerechter und unparteiischer Geschworener" zu sein.
Außerdem wies die Richterin darauf hin, dass die Hürde für die Aufhebung eines Schuldspruchs hoch sei und "nur unter den außergewöhnlichsten Umständen" vorkomme. Der Epstein-Komplizin Ghislaine Maxwell drohen laut "Daily Mail" bis zu 65 Jahre Haft.
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