Schweiz Nachbarn streiten sich vor Gericht ums Füttern einer Katze

Katze mit Futter
Die Beschuldigte versorgte die Katze einer Nachbarin großzügig mit Futter (Symbolbild)
© Catherine Falls Commercial / Getty Images
Über Monate fütterte eine Rentnerin aus der Schweiz die Katze ihrer Nachbarin. Der Fall landete vor Gericht – und nahm dort eine überraschende Wendung.

Wahrscheinlich hatte es eine 68 Jahre alte Frau aus der Schweiz einfach gut gemeint – am Anfang zumindest. Die Zürcherin versorgte den Kater ihrer Nachbarin regelmäßig großzügig mit Nahrung. Allerdings nahm das "Anfüttern" solche Züge an, dass der Fall letztlich vor Gericht landete, berichten Schweizer Medien.

Demnach fütterte die Frau den Kater "Leo" über einen Zeitraum von zehn Monaten und ließ ihn dazu auch in ihre Wohnung. Der eigentlichen Besitzerin des Tieres schmeckte das überhaupt nicht. Doch obwohl sie der Nachbarin das Füttern des Katers schriftlich untersagte, machte diese einfach weiter.

Katze wollte das Futter der Besitzerin nicht mehr

Offenbar bevorzugte "Leo" die Versorgung bei der Nachbarin und verschmähte daraufhin das Futter seiner Besitzerin. Bei der 68-Jährigen konnte er dank ihrer Katzenklappe auch uneingeschränkt ein- und ausgehen.

Die Besitzerin leitete juristische Schritte ein und erreichte einen Strafantrag gegen ihre Nachbarin. Die Staatsanwaltschaft wollte die 68-Jährige wegen unrechtmäßiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à je 120 Franken (umgerechnet 128 Euro) verurteilen. Eine bedingte Geldstrafe ist im deutschen Rechtssystem vergleichbar mit einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu sollte eine Geldbuße von 800 Franken (858 Euro) kommen.

Nachbarin darf den Kater behalten

Das wollte die Rentnerin nicht akzeptieren. So landete der Nachbarschaftsstreit vor dem Bezirksgericht in Zürich. Mit überraschendem Ergebnis, wie Schweizer Medien aus dem Prozess berichten: Die Beschuldigte darf den Kater behalten. Beide Parteien erzielten im Verlauf der Verhandlung einen Vergleich, dessen weiterer Inhalt nicht bekannt ist. Den Strafantrag gegen die Nachbarin zog die ursprüngliche Besitzerin des Katers zurück.

Das gelegentliche Füttern fremder Tiere gilt als unproblematisch. Passiert dies jedoch regelmäßig und systematisch, kann es sich um Sachentziehung oder unrechtmäßige Aneignung handeln. Die Besitzer können auf Unterlassung klagen. Zudem haften die fütternden Personen für Schäden, die durch das unsachgemäße Füttern entstehen.

Quellen: "Tagesanzeiger", SRF

epp

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