"Was bedeutet eigentlich eine Lehrerin, die ein Kopftuch trägt, beziehungsweise das Kopftuch selbst?" Diese Frage des Bundesverfassungsrichters Winfried Hassemer wird am heutigen Mittwoch von dem Karlsruher Gericht zu klären sein. Gespannt wird die endgültige Entscheidung im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin und dem Land Baden-Württemberg erwartet, das das Unterrichten mit Kopftuch nicht erlauben will. In Deutschland als Grundsatzproblem diskutiert, ist die Frage in anderen christlichen Ländern kaum ein Thema.
"Wie viel fremde Religion verträgt eine Gesellschaft?"
Zu Beginn des Streits vor sechs Jahren war es zunächst lediglich ein Problem zwischen der in Afghanistan geborenen, inzwischen eingebürgerten Muslimin Ludin und dem Land Baden-Württemberg. Doch zwei Jahre nach den Terroranschlägen des 11. Septembers ist daraus ein grundsätzliches Problem des Verhältnisses des christlich geprägten deutschen Staates zum Islam geworden. Während die einen von einer Kopftuch tragenden muslimischen Lehrerin religiös-politische Manipulation der Schüler befürchten, plädieren andere für das Recht auf Toleranz für alle Glaubensrichtungen. "Wie viel Religion, speziell fremde Religion, verträgt eine Gesellschaft?" - so formulierte Hassemer bei der mündlichen Verhandlung am 3. Juni das Grundproblem.
Im Kern geht es bei dem Streit darum, zwei Verfassungsgrundsätze gegeneinander abzuwägen: Auf der einen Seite steht das verfassungsrechtliche Gebot der strikten Neutralität des Staates in weltanschaulichen Fragen, das das Gericht bereits 1995 im Kruzifix-Urteil bestätigte. Ludin beruft sich dagegen auf ihre Grundrechte der Religionsfreiheit und der unbeschränkten Zulassung zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen Bekenntnis.
Schwarzer hält Verfassungsrichter für naiv
Hassemer versuchte das Problem zu lösen, indem er neben der rechtlichen Seite auch das Erfahrungswissen zu Wort kommen ließ. Daher die Frage, welche Bedeutung ein Kopftuch habe: "Ist es ein reines Kleidungsstück, ein Zeichen einer religiösen Haltung oder ein Symbol verweigerter Integration?" Reagierten Schüler mit einem Schock oder mit Ermutigung oder vielleicht gar nicht auf das Kopftuch einer Lehrerin? Die Anwälte Ludins verweisen darauf, dass es mehrere Fälle gebe, in denen muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichteten, ohne dass es zu Problemen komme.
Genau in dieser Vorgehensweise der Verfassungsrichter sieht die Wortführerin der Kopftuch-Gegner, die "Emma"-Herausgeberin Alice Schwarzer, einen Beweis dafür, dass das höchste deutsche Gericht dieser "so brisanten Frage auf jeden Fall nicht" gewachsen sei. "Entweder ist das Verfassungsgericht naiv oder es ist befangen", heißt es in einem "Emma"-Editorial Schwarzers. Hassemer setze bereits voraus, dass Ludin wirklich religiöse Motive habe, wohingegen Schwarzer die Lehrerin "in durchaus politischen Zusammenhängen" sieht.
Als einen Beweis gegen Ludin führt Schwarzer die Schule an, an der diese zur Zeit unterrichtet: Eine islamische Grundschule in Berlin, deren Trägerverein "Islam Kolleg e.V." im vergangenen Jahr die "taz" verklagt hatte, die sie als "Tarnorganisation" der vom Verfassungsschutz beobachteten islamischen Gemeinschaft Milli Görüs bezeichnet hatte. Das Landgericht Berlin entschied, dass das Kolleg nach dem damaligen "Stand der Glaubhaftmachung keinen Anspruch darauf hat, nicht als Tarnorganisation von Milli Görüs bezeichnet zu werden".
Vorwurf der Verleumdung und Diffamierung
Ludin wirft Schwarzer übelste Verleumdung und Diffamierung vor. Schon bei der mündlichen Anhörung im Juni hatte sie beklagt, ihr werde wegen des Kopftuchs nicht zugetraut, hinter den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen. Sie betrachte aber sowohl den Islam als auch die freiheitlich-demokratischen Werte als "Bestandteil meiner Persönlichkeit". Das Kopftuch werde dagegen fälschlicherweise gleichgesetzt "mit Dingen, von denen ich mich schon zur Schulzeit klar distanziert habe", etwa die Unterdrückung von Frauen. Wegen ihrer Distanzierung von bestimmten Strömungen des Islam habe sie 1987 Saudi-Arabien verlassen.
Gegner des Kopftuchs verweisen gerne auf die Türkei: In dem mehrheitlich islamischen Land herrscht eine strikte Trennung von Staat und Religion, die das Tragen von Kopftüchern an Schulen generell verbietet. Warum sollte also im nicht-islamischen Deutschland das Kopftuch für Lehrerinnen erlaubt sein, fragen sie. Andererseits gibt es in anderen christlichen Ländern wie Schweden, Dänemark oder Italien kein entsprechendes Verbot und auch keine Grundsatz-Debatte wie in Deutschland.