Neun Jahre muss ein 34-Jähriger ins Gefängnis, weil er einen Mann erstach, der seinen Hund nicht angeleint hatte. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Angeklagten am Dienstagabend wegen Mordes. Weil er laut psychiatrischem Gutachten wegen einer speziellen Form der depressiven Störung vermindert schuldfähig ist, reduzierte die 16. Strafkammer allerdings das Strafmaß.
Mordmerkmal an Hundebesitzer in der Nacht sei "Heimtücke"
Das Nichtanleinen eines Hundes sei vom Angeklagten mit einem Messer geregelt worden, begründete der Vorsitzende Richter Hans Weiß die Entscheidung. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. "Sie haben sich im Dunkeln von hinten mit den Worten "Jetzt habe ich euch" ihren Opfern genähert", betonte der Richter. Diese hätten nicht mit einem derartigen Angriff rechnen können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil überprüfen zu wollen.

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