Was macht eine Münchner Weißwurst aus? Mit dieser Frage hat sich nun das Bundespatentgericht in München beschäftigt. Es verhandelte eine Beschwerde gegen die Eintragung der Münchner Weißwurst als geografische Herkunftsbezeichnung, die das Bundespatentamt 2005 beschlossen hatte. Wegen der Beschwerde wurde diese Eintragung aber bislang nicht vorgenommen. Der Kern des Streits: Die Kläger wollen weiterhin auch außerhalb der bayerischen Landeshauptstadt "Münchner Weißwürste" herstellen dürfen.
Herkunfts- gegen Gattungsbezeichnung
Die Entscheidung des Gerichts kommt demnächst per Post. Geografische Herkunftsbezeichnungen - wie zum Beispiel Parma-Schinken oder Nürnberger Bratwürste - dürfen nur Produkte tragen, die in ebendiesen Regionen hergestellt wurden. Daneben gibt es allerdings auch Gattungsbezeichnungen, wie das Wienerwürstchen oder die Krakauer, deren Namen zwar auch auf einen Ort verweisen, aber überall hergestellt werden dürfen - und auch schon lange hergestellt werden.
So sei es auch mit der Weißwurst, argumentieren die Gegner des Schutzes. 95 Prozent der Betriebe, die diese herstellten, seien nicht aus München, führen sie an. Zudem berufen sie sich auf eine Verordnung der Landeshauptstadt anlässlich der Olympischen Spiele von 1972, in der explizit von Münchner Weißwürsten die Rede sein soll, die von außerhalb der Stadt kommen. Außerdem habe die Weißwurst in ganz Bayern eine Tradition und nicht nur in München, erklärte eine der Anwältinnen.
Dem Gericht geht's um das Wurst-Innere
Dem Gericht geht es dagegen auch um das Innere der Wurst. Schließlich hatte die Schutzgemeinschaft zur Eintragung der Weißwurst auch eine Spezifikation des Rezeptes vorgelegt, wonach das Fleisch zu mindestens 51 Prozent vom Kalb sein muss. Teilweise setzten die Hersteller aber 100 Prozent Schweinefleisch ein, sagte der Vorsitzende Richter Roland von Falkenstein. Er wollte deshalb wissen, ob möglicherweise nur oder vor allem in München nach den strengeren Regeln produziert wird, da dies ein Argument für einen regionalen Schutz sei. Um diese Frage klären zu können, verschob das Gericht die Entscheidung. Sie soll nun schriftlich verkündet werden; ein Termin wurde nicht genannt.