Es sollte ein Scherz sein, doch der ging ziemlich nach hinten los. Anfang Januar 2018 entdeckt eine Nutzerin auf der Seite des Online-Kleinanzeigenmarkts Ebay Kleinanzeigen ein sehr geschmackloses Inserat mit dem Titel "14-jähriger Junge zu verkaufen". Die Frau zögert nicht lange und meldet das Verkaufsangebot der Polizei. Wie sich später herausstellt, hatte ein 15-jähriger Mitschüler sich einen "derben Spaß aus Langeweile" erlauben wollen und deshalb seinen Mitschüler samt Foto und einem menschenverachtenden Begleittext bei Ebay eingestellt.
Geschmackloses Online-Inserat: Ein "Fehlkauf", der "wirklich derbe stinkt"
Wie die Polizei berichtet, wurde der in der Anzeige angebotene Junge als "Fehlkauf" angepriesen. Weiter hieß es, das "Exemplar komme leider aus China", sei absolut "minderwertig" und würde "wirklich derbe stinken". Deshalb empfahl der 15-Jährige, der das Inserat bei Ebay Kleinanzeigen eingestellt hatte, sogar, dass man besser einen "Ölwechsel" durchführen sollte. Weil die Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots nicht gänzlich auszuschließen war, leitete die Polizei Ermittlungen ein und konnte den Ersteller der Anzeige ausfindig machen. Am 15. Mai war es dann soweit. Die Wohnung des Beschuldigten wurde durchsucht. Wie die Münchener "Abendzeitung" berichtet, führten Beamte der Einheit "K 35", die für Menschenhandel zuständig ist, die Durchsuchung durch. Während des Einsatzes beteuerte der beschuldigte Teenager, dass es sich um einen Spaß gehandelt habe.
München: Polizei findet bei Hausdurchsuchung verbotene Waffe in Kinderzimmer
Doch es kam noch dicker für den 15-Jährigen: In seinem Kinderzimmer wurde ein verbotenes "Soft-Nunchaku", eine Waffe bestehend aus zwei mit einer Eisenkette verbundenen Stöcken, gefunden. Die Polizei erstattete Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Außerdem beschlagnahmte sie das Smartphone des Beschuldigten.
Wie die "Abendzeitung" erfahren hat, sei das geschmacklose Ebay-Inserat der Höhepunkt eines bereits länger andauernden Streits der Jugendlichen gewesen. Täter und Opfer sollen auf dieselbe Schule gehen und in derselben Straße wohnen. Vor dem Jugendgericht muss sich der 15-Jährige nun wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung sowie illegalem Waffenbesitz verantworten.
