Westdeutsche Behörden haben bis Anfang der neunziger Jahre Post aus der DDR systematisch kontrolliert. Das geht einem Bericht des "Tagesspiegels" (Montagausgabe) zufolge aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleinen Anfrage der Linkspolitikerin Petra Pau hervor. Grundlage der Kontrolle sei die so genannte Interzonenüberwachungsverordnung vom 9. Juli 1951 gewesen. Die Post der DDR musste demnach alle Poststücke dem westdeutschen Zoll "vorführen", wenn sie "dem Anschein nach Waren enthielten", schreibt die in Berlin erscheinende Zeitung unter Bezug auf die Regierungsantwort.
Es sei davon auszugehen, dass Postsendungen aus der DDR in die Bundesrepublik bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober kontrolliert wurden, schrieb dem Bericht zufolge Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CDU) an Pau. Formal gültig sei die Verordnung sogar bis zum 31. Dezember 1991 gewesen.
Pau sagte dem "Tagesspiegel", sie sei "fassungslos, dass es für diese Überwachung noch nicht einmal ein Gesetz gab, sondern dass auf Grund einer Verordnung so weitreichende Eingriffe in das Postgeheimnis vorgenommen worden sind". Die Zahl der Betroffenen, deren Sendungen geöffnet oder gar beschlagnahmt wurden, lässt sich laut Bundesregierung wegen des langen zeitlichen Abstands nicht mehr rekonstruieren.