Rechtsstreit Stegner erwirkt einstweilige Verfügung gegen Carstensen

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und SPD-Landeschef Ralf Stegner werden ihren Rechtsstreit um ein Telefonat im September 2007 mündlich vor Gericht ausfechten. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts erließ am Montag auf Antrag Stegners eine einstweilige Verfügung gegen den Regierungschef.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und SPD-Landeschef Ralf Stegner werden ihren Rechtsstreit um ein Telefonat im September 2007 mündlich vor Gericht ausfechten. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts erließ am Montag auf Antrag Stegners eine einstweilige Verfügung gegen den Regierungschef. Damit errang er aber nur einen Teilerfolg: Carstensen legte nach Angaben seines Sprechers sofort Widerspruch ein. Nach der Gerichtsentscheidung darf Carstensen vorerst nicht mehr behaupten, der damalige Innenminister Stegner habe im Zusammenhang mit dem Termin für sein Ausscheiden aus dem Kabinett um seine Ministerpension gefeilscht.

Das schwarz-rote Bündnis war im September 2007 auf dem Höhepunkt einer Koalitionskrise nur deshalb nicht zerbrochen, weil Stegner unter dem Druck der CDU sich bereiterklärte, im Januar 2008 das Kabinett zu verlassen. Im Juli 2009 scheiterte die Koalition im Dauerkonflikt zwischen Carstensen und Stegner dann aber doch.

Regierungssprecher Knut Peters sagte: "Das Hamburger Landgericht hat ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Zeugen zugunsten des Antragstellers entschieden." Dagegen habe der Ministerpräsident Widerspruch eingelegt, "damit es alsbald zu einer mündlichen Verhandlung und zur Aufklärung der Sach- und Rechtslage kommt".

DPA
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