Social-Media-Debatte
Wie eine EU-App Türsteher für Kinder im Netz spielen soll

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ruft Deutschland und andere Mitgliedstaaten zur Nutzung der App auf. Foto: Omar H
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ruft Deutschland und andere Mitgliedstaaten zur Nutzung der App auf. Foto
© Omar Havana/AP/dpa
Ob Pornos oder Horror-Filme: Kinder sollten im Netz nur jugendfreie Inhalte nutzen dürfen. Auf Vieles haben sie in der Realität trotzdem Zugriff. Die EU will das mit einer neuen App verhindern - bald.

In der Debatte um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz wirbt die Europäische Kommission für eine EU-App zur digitalen Altersüberprüfung. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ruft Deutschland und andere Mitgliedstaaten dazu auf, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine nationale Version zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage dafür sei nun "technisch fertig". 

Für Internetnutzerinnen und -nutzer könnte die App schon bald das Surfen im Netz entscheidend verändern. Inhalte mit Altersbeschränkung, etwa Pornos oder Horrorfilme, könnten dann nur noch nach einer Altersprüfung zugänglich sein. Antworten auf die wichtigsten Fragen: 

Wie funktioniert die App? 

Die Verifikations-App soll es ermöglichen, das Alter von Nutzerinnen und Nutzern anonym zu prüfen, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern. Dafür können Nutzer etwa ihren Personalausweis oder Reisepass abfotografieren und zum Beispiel mit der Frontkamera ihres Handys einen Scan von ihrem Gesicht machen. Die App gleicht beides ab. 

Anschließend soll sie lediglich speichern, ob eine Person laut der Angaben auf dem Ausweisdokument eine gewisse Altersgrenze überschritten hat. Wenn man nun altersbegrenzte Seiten oder Inhalte aufrufen will, kann die App bestätigen, ob die Nutzerin oder der Nutzer das darf. Die von der EU entwickelte Software gibt dabei laut Europäischer Kommission aber nur die Information weiter, ob die Person alt genug ist, nicht etwa das Geburtsdatum oder andere Details. 

Wann kann (oder muss) man die App in Deutschland nutzen?

Deutschland hat die App - anders als etwa Dänemark, Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien - bisher nicht getestet. Die Bundesrepublik gehört auch nicht zu den sieben Mitgliedstaaten, die bereits angekündigt haben, die App in die geplante digitale Brieftasche der EU einbinden zu wollen. Diese soll ab Anfang 2027 in allen EU-Staaten zur Verfügung stehen. 

Die Bundesregierung plant laut Digitalminister Karsten Wildberger (CDU), dort auch eine auf Deutschland zugeschnittene Altersüberprüfung für Menschen ab 16 Jahren zu ermöglichen. Allerdings könnten auch private Anbieter die Vorlage der EU nutzen und auf Deutschland zugeschnittene Versionen anbieten. Dann könnte sie schon innerhalb der nächsten Monate etwa im App Store oder bei Google Play zur Verfügung stehen. 

Müssen Online-Angebote das Alter überprüfen? 

Für das Surfen im Netz ist zudem entscheidend, ob die Internetseiten und Online-Plattformen die App einbinden werden. TikTok, Instagram und andere Online-Riesen sind nach Ansicht der EU wegen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) dazu verpflichtet, mit einer angemessenen Altersverifikation den Schutz von Minderjährigen sicherzustellen. Zumindest dann, wenn sie auch Inhalte anbieten, die Kinder gefährden oder verstören könnten.

Sie müssen dafür nicht zwingend die App der EU nutzen, das System gilt für sie nach Ansicht der EU-Kommission aber als "Goldstandard". EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen betont, die Online-Plattformen könnten sich problemlos auf die App verlassen und hätten nun "keine Ausreden mehr". 

Kann die App ausgetrickst werden? 

Ja. Etwa indem Kinder einfach das Handy ihrer älteren Geschwister oder Eltern mit den dort hinterlegten Informationen nutzen, wie ranghohe EU-Beamte einräumen. Zudem gebe es viele technische Möglichkeiten wie VPN-Dienste zur Umgehung der digitalen Altersschranken. Mit den weit verbreiteten VPN-Diensten kann einer Internetseite vorgegaukelt werden, man greife von einem Nicht-EU-Staat aus auf ihr Angebot zu. Es gehe darum, jene Kinder zu schützen, die unbeabsichtigt mit ungeeigneten Inhalten konfrontiert würden, sagte der EU-Beamte. 

Was hat die App mit einem möglichen Social-Media-Verbot zu tun?

Die App könnte auch für ein mögliches Verbot von Social-Media für Kinder und Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter eine entscheidende Rolle spielen. Darüber wird auch in Brüssel diskutiert. Allerdings: Ob die EU-Kommission sich für ein europaweites Mindestalter in den sozialen Netzwerken einsetzen wird oder nicht, bleibt offen. Eine von der Kommission eingesetzte Expertenkommission berät dazu und soll im Sommer Vorschläge zum weiteren Vorgehen präsentieren. 

Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen. Auch in Deutschland steht ein solches Verbot zur Debatte. Brüssel steht daher unter Druck, weil nur die EU-Kommission den Online-Riesen Vorschriften machen darf.

dpa

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