Der ehemalige Spitzenmanager Thomas Middelhoff kann auf eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hoffen. Der Haftbefehl gegen Middelhoff sei außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Landgericht Essen am Montag mit. Das Gericht habe aber zugleich Auflagen erlassen, die Middelhoff noch vor einer Haftentlassung erfüllen muss. Einzelheiten dazu wollte ein Gerichtssprecher nicht nennen. Von Middelhoffs Anwälten war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Die Anwälte des ehemaligen Spitzenmanagers hatten dessen Haftbedingungen immer wieder scharf kritisiert. Ihr Mandant sei in der Essener Untersuchungshaft alle 15 Minuten kontrolliert worden, ihm sei massiv Schlaf entzogen worden. Middelhoff hatte immer wieder Haftbeschwerde erhoben.
In Haft wegen Fluchtgefahr
Middelhoff, der Ende März Privatinsolvenz beantragt hatte, war am 14. November 2014 vom Landgericht Essen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Middelhoff unter anderem Privatflüge mit Charterjets und Hubschraubern über Arcandor abgerechnet und seinem ehemaligen Arbeitgeber insgesamt einen Schaden von rund einer halben Million Euro zugefügt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Middelhoffs Anwälte haben Revision eingelegt, der Fall wird wohl vor dem Bundesgerichtshof landen.
Das Landgericht hatte Fluchtgefahr angenommen, da Middelhoff nach seiner Festnahme zunächst die Existenz eines zweiten Reisepasses mit einem gültigen Visum für China verschwiegen habe. Selbst als enge Freunde und Familienmitglieder Middelhoffs eine Kaution von fast 900.000 Euro anboten, blieben die Richter bisher hart.