Umwelt und Lärm Abstimmung: Zürich erlaubt Laubbläser nur noch im Herbst

Zürich will den Einsatz nur noch von Oktober bis Dezember erlauben. (Symbolfoto) Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn
Zürich will den Einsatz nur noch von Oktober bis Dezember erlauben. (Symbolfoto) Foto
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Die Befürworter strenger Regeln setzten sich durch: Laubbläser dürfen in Zürich bald nur noch elektrisch surren – und das auch zeitlich beschränkt. Dahinter steht nicht nur das Bedürfnis nach Ruhe.

In Zürich wird der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern künftig stark eingeschränkt. In einer Volksabstimmung in der größten Stadt der Schweiz sprachen sich 61,7 Prozent für restriktive Regeln aus. Um Lärm zu vermeiden, werden demnach benzinbetriebene Maschinen verboten und nur noch elektrische Geräte zugelassen. 

Auch die Sitte, damit ganzjährig Dreck und Unrat zu entfernen, wird gestoppt: Laubbläser werden künftig nur noch im Herbst und zu Beginn des Winters von Oktober bis Dezember geduldet. Nur ausnahmsweise können diese Geräte auch in anderen Monaten verwendet werden – etwa für Bauarbeiten oder zum Saubermachen nach Großveranstaltungen in der Stadt mit knapp 450.000 Einwohnern.

Feinstaub und Tierwohl im Fokus

Grüne und linke Parteien hatten sich für die neue Regelung ausgesprochen. Die Unterstützer der Beschränkungen hatten erfolgreich argumentiert, dass Laubbläser nicht nur laut seien, sondern auch Feinstaub und Bakterien verteilten. Durch die zeitliche Einschränkung würden auch der Lebensraum von kleinen Lebewesen geschützt, die Vögel, Eidechsen oder Igeln als Nahrung dienen, hieß es. 

Die Gegner setzten sich mit ihrer Ansicht nicht durch, dass die Restriktionen "Ausdruck einer unsinnigen und unsozialen Verbotskultur" seien, wie es in der Abstimmungsunterlagen der Stadt hieß. Sie hatten auch darauf hingewiesen, dass es schon Bußen für übertriebenen Lärm gebe, deshalb brauche es keine zusätzlichen Verbote. Unter anderem konservative und liberale Parteien hatten das weitgehende Laubbläser-Verbot abgelehnt.

Die Abstimmungsvorlage

dpa

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