Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sieht auch nach Erlass der Haftbefehle gegen die beiden Berliner Terrorverdächtigen keinen Grund, die Ermittlungen zu übernehmen. Ein Sprecher sagte am Samstag, bislang habe sein Haus die besondere Bedeutung des Falles nicht festgestellt. Nur dann würde seine Behörde ermitteln. Das Vorliegen einer sogenannten schwerwiegenden staatsgefährdenden Straftat allein reiche nicht aus. Die besondere Bedeutung festzustellen, obliegt der Bundesanwaltschaft.
Am Freitagabend hatte ein Ermittlungsrichter die Haftbefehle erlassen. Die beiden Festgenommenen, ein 28-Jähriger aus dem Gaza-Streifen und ein 24-jähriger Deutscher libanesischer Herkunft, stehen unter Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Sie sollen sich Chemikalien für den Bau einer Bombe besorgt haben.