Bundeswehreinsatz in Heiligendamm Bundesverfassungsgericht verwirft Klage der Grünen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Grünen gegen den Bundeswehreinsatz beim G-8-Gipfel in Heiligendamm verworfen. Das Grundgesetz habe keine Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz im Sommer 2007 verlangt, erklärte das Gericht am Dienstag.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Grünen gegen den Bundeswehreinsatz beim G-8-Gipfel in Heiligendamm verworfen. Das Grundgesetz habe keine Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz im Sommer 2007 verlangt, erklärte das Gericht am Dienstag.

Die Grünen-Fraktion hatte argumentiert, die Bundesregierung habe die Rechte des Parlaments verletzt, weil sie es unterlassen habe, den Bundestag vorab mit dem Einsatz zu befassen. Mit Kampfjet-Flügen über den Köpfen von Globalisierungsgegnern seien in verfassungswidriger Weise Kompetenzen überschritten worden.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte dagegen, der Antrag der Grünen sei offensichtlich unbegründet. Die Grünen könnten sich auch nicht darauf berufen, dass eine verfassungsrechtliche Grundlage gefehlt habe. Zudem hätte "eine eventuelle Verfassungswidrigkeit der Verwendung der Bundeswehr durch die bloße Zustimmung des Deutschen Bundestages nicht beseitigt werden können".

Vom 6. bis zum 8. Juni 2007 fand unter deutscher Präsidentschaft der G-8-Gipfel in Heiligendamm in Mecklenburg-Vorpommern statt. Mecklenburg-Vorpommern hatte zuvor erklärt, allein mit der Gewährleistung der Sicherheit überfordert zu sein. So wurden Tornado-Maschinen der Bundeswehr mit Aufklärungstechnik eingesetzt. Zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum wurden zudem AWACS-Flugzeuge eingesetzt, die Luftlagebilder erstellten.

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