Erfolglose Berufung Bewährungsstrafe und Bußgeld für NPD-Mann Pastörs

Die Berufung des wegen Volksverhetzung verurteilten NDP-Politikers hatte keinen Erfolg. Das Landgericht Saarbrücken hielt an der zehnmonatigen Bewährungsstrafe und einem Bußgeld von 6.000 Euro fest.

Das Landgericht Saarbrücken hat die Verurteilung des NPD-Politikers Udo Pastörs wegen Volksverhetzung bestätigt. In dem Berufungsverfahren hielt das Gericht am Dienstag an dem vorherigen Urteil des Amtsgerichts fest, das den Fraktionschef der rechtsextremen NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Mai zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6.000 Euro Geldbuße verurteilt hatte.

Pastörs und die Staatsanwaltschaft können nach Gerichtsangaben gegen die Entscheidung Revision beim Oberlandesgericht einlegen. Das Amtsgericht hatte Pastörs im Mai schuldig gesprochen, bei einer NPD-Parteiveranstaltung in der saarländischen Landeshauptstadt zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens und türkischer Abstammung aufgestachelt sowie diese verächtlich gemacht zu haben. Gegen dieses Urteil war Pastörs in Berufung gegangen. Er hatte den Vorwurf zurückgewiesen und sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen.

AFP
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