Der Drogenprozess gegen den ehemaligen Domküster von Halberstadt soll verkürzt werden. Darauf hat sich die Strafkammer des Landgerichts Magdeburg mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt. In dem öffentlichen Prozess wurde nur die Anklage vorgetragen, die dem Küster auch sexuelle Nötigung vorwirft. Danach verhandelten die Beteiligten stundenlang hinter verschlossenen Türen. Das Ergebnis ist ein Deal, wie der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke anschließend mitteilte. Demnach sollen Absprachen stattfinden und das Strafverfahren vorzeitig beendet werden. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. Alle Zeugen wurden zunächst ausgeladen. Nähere Angaben machte Köneke nicht, es deutet aber darauf hin, dass der Angeklagte ein Geständnis angekündigt hat.
Für den Prozess waren 26 Zeugen geladen und sechs Verhandlungstage geplant. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-jährigen Angeklagten 203 Straftaten aus den Jahren 2006 und 2007 vor. Er soll unter anderem mit Heroin und Kokain gehandelt haben, das er auch im Kirchentresor versteckte. Der Angeklagte hat bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Küster war am 6. Juni von der Polizei festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Kirche hatte ihn fristlos entlassen. Der Mann, der insgesamt 18 Jahre beim Kirchspiel Halberstadt beschäftigt war, soll in großem Stil mit Heroin, Kokain und Marihuana gehandelt haben. Teilweise soll er Drogen an Frauen nur unter der Bedingung abgegeben haben, dass diese mit ihm schliefen oder nackt vor ihm tanzten.
Heroinlager im Safe des Doms
Den Dom St. Stephanus in Halberstadt nutzte er als Zwischenlager für die Drogen. Bei einer Durchsuchung der Kirche fand die Polizei 27 Gramm Heroin im Wandsafe des Heizungsraumes. Die Festnahme des Küsters erfolgte in Zusammenhang mit der Zerschlagung eines Drogenhändlerringes, dem die Ermittler bereits seit Januar auf der Spur waren. Bei seiner Verhaftung in Magdeburg wurden bei ihm zudem drei Kilogramm Marihuana mit einem Schwarzmarktwert von 21.000 Euro sichergestellt, die er zuvor einem niederländischen Lastkraftwagenfahrer abgekauft hatte. Der Strafrahmen für die schwere Tat des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen reicht von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Für die Nötigung zu sexuellen Handlungen sehe das Gesetz Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.