Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet an diesem Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der sogenannten Bettensteuer. Verhandelt werden die Klagen von zwei Hoteliers aus Bingen und Trier gegen die auch City Tax oder Kulturförderabgabe genannte Steuer. Da inzwischen rund 20 Kommunen bundesweit die Abgabe erheben, wird der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Signalwirkung beigemessen.
Unterstützt werden die klagenden Hoteliers vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Dessen rheinland-pfälzischer Landeschef Gereon Haumann bezeichnete die Abgabe als unzulässige "Strafsteuer für eine einzelne Branche". Es sei nicht akzeptabel, dass nur die Hoteliers von den Kommunen zur Kasse gebeten würden, nicht aber die anderen Profiteure des Tourismus wie zum Beispiel der Einzelhandel oder das Gastgewerbe.
Generell hält der Dehoga die Bettensteuer für verfassungswidrig. "Sie steht im Widerspruch zur Bundesgesetzgebung", sagte Haumann. Es sei nicht rechtens, dass die Kommunen den seit 2010 ermäßigten Mehrwehrsteuersatz für Übernachtungen mit einer neuen, eigenen Abgabe quasi unterliefen. In der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz waren die Hoteliers mit ihren Klagen allerdings gescheitert.
In Trier müssen die Hotels einen Euro pro Nacht und Gast an die Stadt abführen, in Bingen je nach Zimmerpreis zwischen einem und drei Euro. Die Bettensteuer gibt es noch in zahlreichen weiteren deutschen Städten, darunter Köln, Bremen und Weimar. Auch München wollte die Steuer einführen, allerdings kippte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Vorhaben. Wie der Dehoga sah der VGH einen Widerspruch zu den bundesrechtlichen Steuererleichterungen für Hotelbetriebe.