Landgericht Braunschweig Mord an Schülerin Anastasia: jahrelange Haftstrafe für 15-Jährigen

Die Öffentlichkeit wurde von dem Jugendprozess im Mordfall Anastasia ausgeschlossen
Die Öffentlichkeit wurde von dem Jugendprozess im Mordfall Anastasia ausgeschlossen
Der grausame Mord an der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter löste im Juni 2022 Entsetzen aus. Jetzt wurde ein 15 Jahre alter Mitschüler wegen Mordes verurteilt. Hintergründe zur Tat und der Rolle eines 13-jährigen mutmaßlichen Mittäters blieben offen.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig am Dienstag mit. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Verhandlung war nicht öffentlich.

Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll er die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig warf ihm vor, "gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person" das Mädchen getötet zu haben.

Mörder von Anastasia kommt ins Jugendgefängnis

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Vertreter der Nebenklage wollten demnach ein Jahr mehr.

Der mutmaßliche Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde kurz nach der Tat mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist mittlerweile 14 Jahre alt.

Die Verteidigung des Verurteilten kündigte an, den Schulspruch prüfen zu lassen. "Wir haben gegen das Urteil bereits Revision eingelegt", sagte Anwalt Thilo Schäck. Im Verfahren hatte der Verteidiger nach eigenen Angaben einen Freispruch gefordert und vorgetragen, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen habe. Zu der Haftstrafe sagte Schäck. "Das ist natürlich ein schwarzer Tag für meinen Mandanten, auch für seine Eltern."

Nach dem Urteil fordert die Nebenklage eine Prüfung des Alters für Strafmündigkeit. Es sei in diesem konkreten Fall unerträglich festzustellen, dass ein 13-jähriger Junge als schuldunfähig gelte und wegen der mutmaßlichen Tat nicht belangt werden könne, sagte Anwalt Steffen Hörning.  "Damit ist schwer umzugehen", sagte Hörning. Er rief den Gesetzgeber dazu auf, sich mit einer größeren Expertengruppe Gedanken zu machen. Ein tagtäglicher Blick im Leben zeige, dass 12- oder 13-Jährige heutzutage in ihrer geistigen und sittlichen Reife nicht mehr zu vergleichen seien mit 12- oder 13-Jährigen vor 40 oder 50 Jahren.

Kinder unter 14 Jahren sind nach dem deutschen Gesetz noch nicht strafmündig. Ab dem 14. Geburtstag werden Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht und – wie in diesem Fall – nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

DPA
wue

PRODUKTE & TIPPS