Einen Monat nach einem tödlich verlaufenen Polizeieinsatz im niedersächsischen Nienburg an der Weser sind gegen einen beteiligten Beamten dienstrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Positionen eingeleitet worden. Es seien Vorwürfe bekannt geworden, wonach der Diensthundeführer im Internet "rechtsextreme Inhalte und Verschwörungstheorien" verbreitet haben solle, erklärte die Polizeidirektion in Göttingen am Donnerstag. Diese würden nun überprüft.
Nach einer ersten Prüfung habe die Polizeidirektion gegenüber dem Beamten ein vorläufiges Verbot des Führens von Dienstgeschäften ausgesprochen. Der Mann befinde sich derzeit "vorgeplant" aus persönlichen Gründen ohnehin nicht im Dienst. Sollten sich die Vorwürfe bei der dienstrechtlichen Untersuchung bestätigen, könnte der Beamte Dienstpflichten verletzt haben.
Polizei nutzt Schusswaffen selten im Einsatz
Die Polizeidirektion betonte zugleich, dass die dienstrechtlichen Maßnahmen nicht mit den strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft in Verden zusammenhingen, die wegen der Abläufe bei dem Einsatz vom 30. März eingeleitet wurden. Dabei war ein mit einem Messer gewaffneter 46-Jähriger von acht Kugeln aus Polizeiwaffen getroffen und getötet worden. Zugleich wurde eine 45-jährige Polizistin durch Schüsse von Kollegen schwer verletzt.
Der Schusswaffengebrauch kommt bei der Polizei verhältnismäßig selten vor. Oftmals werden Dienstwaffen genutzt, um Tiere zu töten – in der Regel nach Wildunfällen. 2021 kam es in Niedersachsen beispielsweise in rund 2500 Fällen zum Schusswaffengebrauch bei der Polizei, in 2 Fällen richteten sich diese nach früheren Angaben des niedersächsischen Innenministeriums gegen Menschen.