Öffentlichkeitsfahndung Mann offenbar mit zweijähriger Tochter auf der Flucht – per Anhalter

Fahndung: Die Polizei sucht nach Kiefer S. und seiner Tochter
Die Polizei sucht nach Kiefer S. und seiner kleinen Tochter
© Polizeirevier Harz
Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Fahndung nach dem 29-jährigen Kiefer S. Der Mann ist offenbar mit seiner Tochter auf der Flucht und wurde zuletzt nahe Halberstadt gesehen.

Die Polizeiinspektion Magdeburg sucht nach einem 29-jährigen Vater und seiner zweijährigen Tochter, die seit Dienstag als vermisst gelten. Wie die Polizei mitteilt, soll Kiefer S. gemeinsam mit seinem Kind ihren Wohnort im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt unerwartet hastig verlassen haben. Vorausgegangen war offenbar ein "familiärer Zwischenfall", wie die Beamten mitteilten.

Öffentlichkeitsfahndung: Polizei sucht nach Vater und zweijähriger Tochter 

Zuletzt wurden die beiden Vermissten bei Halberstadt und Klein Quenstedt in Sachsen-Anhalt gesehen. Da S. derzeit wohl kein eigenes Auto besitzt, gebe es Hinweise darauf, dass er mit seiner Tochter per Anhalter unterwegs ist.

Der niederländische Staatsbürger wird beschrieben als etwa 180 cm groß, schlank, mit blonden Locken. Er spricht nur wenig deutsch. Zuletzt soll er ein helles T-Shirt und eine kurze helle Hose getragen haben. 

Seine Tochter ist zwei Jahre alt, trägt braune Locken, war zuletzt bekleidet mit einem hellen T-Shirt und kurzer Jeanshose. 

Polizei schließt Gefahr nicht aus

Auf Grund der familiären Situation schließt die Polizei nicht aus, dass sowohl für den Mann als auch für das Kind eine Gefahr von Dritten oder sich selbst ausgeht. 

Die Beamten bitten die Bevölkerung um Unterstützung bei der Suche. Wer Kiefer S. oder seine Tochter gesehen hat oder Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort machen kann, soll sich bitte umgehend an das Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer: 03941/ 674 293 wenden oder den Polizeinotruf 110 verständigen.

Die Fahnder weisen ausdrücklich darauf hin, dass beide Vermissten auf keinen Fall als Anhalter mitgenommen werden sollten, sondern umgehend die Polizei verständigt werden soll. 

pgo

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