Fahndung
Täter nach Bank-Großeinsatz in Sinzig flüchtig – neue Details zum Tatblauf

Nach dem Großeinsatz in Sinzig sind weiter viele Fragen offen
Die Volksbank in Sinzig: Am Freitag waren während des Großeinsatzes mehrere Hundert Einsatzkräfte vor Ort
© Sascha Ditscher/dpa

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Ein Notruf aus einer Bank in Sinzig hat am Freitag einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Die Beamten nennen neue Details – und doch bleiben einen Tag danach viele Fragen offen.

Bislang kein Fahndungserfolg nach dem Großeinsatz im rheinland-pfälzischen Sinzig: Der oder die Täter sind nach einer möglichen Geiselnahme in einer Bank weiter auf der Flucht. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, heißt es bei der Polizei. Die Ermittler gehen von mindestens einem Täter aus, der auch Beute gemacht hat. 

Wo sich am Freitag dramatische Szenen abspielten und ein Großaufgebot der Polizei mit Spezialkräften eine Bank abriegelte, ist am Samstag wieder Ruhe eingekehrt. Nur: Die Schalter der Bank bleiben geschlossen. 

Polizei ging von Geisellage in Sinzig aus

Ein Mann mit einem weißen Overall, ähnlich wie ihn Imker tragen, soll einen Mitarbeiter eines Geldtransportunternehmens am Freitag gegen 9.00 Uhr abgepasst und ihm einen Behälter mit Bargeld abgenommen haben. Anschließend habe er zwei Personen in einem separaten Raum in der Volksbank eingeschlossen, hieß es bei der Polizei. 

Vermutlich hat der Mann noch vor dem Eintreffen der Polizei die Bank verlassen. Das Gebäude wurde weiträumig abgesperrt, weil beim Eintreffen der Einsatzkräfte unklar war, ob der oder die Täter noch in der Bank waren. Die Polizei ging von einer Geisellage aus. 

Ein Spezialeinsatzkommando drang schließlich in das Gebäude ein, befreite die zwei Personen unverletzt, stieß aber nicht auf Verdächtige. Nach seinem Kenntnisstand habe die Polizei auch keinerlei Kontakt mit den Tätern gehabt, sagte ein Polizeisprecher nach dem Einsatz. Unklar blieb, ob bei dem Vorfall Waffen zum Einsatz kamen.

Unklar, welche Strafbestände die Tat erfüllt

Die Einsatzkräfte gingen zunächst von einer Geiselnahme aus. Welche Straftatbestände tatsächlich in Betracht kommen, ist aber Gegenstand der Ermittlungen. In Betracht kommt auch Freiheitsberaubung. Eine Freiheitsberaubung liegt nach dem Strafgesetzbuch vor, wenn ein Mensch eingesperrt oder ihm auf andere Weise die Freiheit genommen wird.

Von Geiselnahme spricht man, wenn ein Mensch entführt oder festgehalten wird, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod, einer schweren Körperverletzung oder einer Freiheitsentziehung von mehr als einer Woche zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

So geht die Polizei bei unklaren Lagen vor

„Die Zielrichtung bei unklaren Lagen – ob das Geiselnahmen, Entführungen, Anschläge oder Ähnliches sind – ist, zuerst einmal zu eruieren, was tatsächlich vorliegt. Das heißt, valide und fundierte Daten zu erheben: über die Anzahl der Täter, über potenzielle Geiseln oder Opfer, über die Bewaffnung“, sagte Martin Bachmaier, Vizepräsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. 

„Man analysiert potenzielle Szenarien. Man schaut sich die Wahrscheinlichkeiten an.“ Zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheide man sich dann für die zu diesem Zeitpunkt bestmögliche Lösung.

DPA
mod

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