Im Prozess gegen einen pädophilen deutschen Sextouristen hat die Staatsanwaltschaft Kiel acht Jahre Haft und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung beantragt. Sie sehe es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte 49-Jährige aus Neumünster in Kambodscha mehrere Jungen sexuell missbraucht und sie zum Oralverkehr gezwungen hat, sagte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Kiel. Zudem sei wegen seiner Vorgeschichte zu erwarten, dass der HIV-infizierte Angeklagte nach einer Haftentlassung weitere schwere sexuelle Straftaten an Kindern begehen werde. Der Mann hatte in dem mehrmonatigem Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.
Opfer zur Befragung eingeflogen
In ihrem Plädoyer ging die Staatsanwältin auf die Aussagen der kambodschanischen Jungen ein, die - einmalig für ein deutsches Gericht - nach Kiel eingeflogen worden waren. Sie hatten den hageren Angeklagten auf Fotos sowohl in ihrem Heimatland als auch in Kiel wiedererkannt. Doch da die Vorlage der Bilder in Kambodscha nicht dem hohen deutschen Rechtsstandard entsprach, sind die Kinder einem Gutachten zufolge möglicherweise falsch vorgeprägt gewesen und könnten sich geirrt haben. "Der Gutachter hat uns mögliche Fehlerquellen aufgezeigt", sagte die Staatsanwältin, den Zeugenaussagen könne jedoch nicht komplett die Glaubwürdigkeit abgesprochen werden. "An der Täterschaft des Angeklagten bestehen keine vernünftigen Zweifel."
Die Jungen hätten den Angeklagten auch mehr als eineinhalb Jahre nach der Tat identifiziert. Zwar erinnerten sie sich nicht an alle Details und wichen in einigen Aussagen auch von einander ab. "Das halte ich angesichts des komplexen Sachverhalts aber nicht für gravierend." Gegen den Angeklagten spreche, dass er bereits während einer Haftverbüßung angekündigt habe, er wolle nach Südostasien auswandern, um seine pädophilen Neigungen auszuleben. In Kambodscha, wo er mit einem gefälschten Reisepass einreiste, habe er gezielt nach sexuellen Kontakten gesucht, weswegen auch eine Kinderschutzorganisation auf ihn aufmerksam geworden sei.