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Prozess in Baden-Württemberg Rentnerin gesteht Fleischerhammer-Angriff auf ihren Ex-Mann

Eine ältere Frau mit weißen, schulterlangen Haaren sitzt in einem bunt gemusterten Strickpulli in einem Gerichtssaal
Die Staatsanwaltschaft wirft der Seniorin auch vor, ihren Ex-Mann mit Benzin übergossen und angezündet zu haben
© Bernd Weißbrod / DPA
Die Staatsanwaltschaft wirft einer Rentnerin vor, ihren Ex-Mann erst mit einem Fleischerhammer angegriffen und dann mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Zum Auftakt des Revisionsprozesses hat sie einen der Vorwürfe eingeräumt.

Eine Seniorin hat vor Gericht eingeräumt, ihren Ex-Mann mit einem Fleischerhammer geschlagen zu haben. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft ihr vor, ihn mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Zum Auftakt des Revisionsprozesses am Mittwoch im Amtsgericht Schwäbisch Gmünd ließ die 86-Jährige ihren Verteidiger eine Erklärung verlesen. Die Frau aus dem Bodenseekreis wurde 2020 wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge schon verurteilt, legte aber Revision ein. Nun wird der Fall neu verhandelt.

In ihrer Erklärung beschrieb die Angeklagte das zunehmend schlechte Verhältnis zu ihrem 73-jährigen Ex-Mann. Aus Angst, dass er sie aus dem Haus werfen könnte, habe sie ihm mit einem Fleischerhammer einen Schlag auf den Kopf gegeben. Erinnerungen an den weiteren Ablauf habe sie nicht.

Erst mit Fleischhammer angegriffen, dann angezündet?

Die Staatsanwaltschaft wirft der Seniorin dagegen vor, den Mann mehrfach mit dem Fleischerhammer geschlagen zu haben, um ihn zu töten. Er sei bei Bewusstsein geblieben, habe ihr die Waffe abgenommen und den Notruf gewählt. Laut Ermittlungen hat ihn die Angeklagte dann in "unbarmherziger Gesinnung" mit Benzin übergossen und angezündet, wodurch er qualvoll gestorben ist. Außerdem fingen der Staatsanwaltschaft zufolge Teile des Hauses Feuer, was die Angeklagte in Kauf genommen habe.

Die 86-Jährige ist gesundheitlich stark eingeschränkt, weswegen der Prozess statt in Konstanz in Schwäbisch Gmünd stattfindet, wo sie in der Justizvollzugsanstalt sitzt. Auf Anfrage ihres Anwalts erklärte ein Sachverständiger, zu prüfen, ob die Frau verhandlungsfähig sein. Sollte das nicht der Fall sein, könnte laut Sachverständigem das Verfahren eingestellt werden. (Az. 1 StR 500/20).

tkr DPA

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