Zum Auftakt der mündlichen Verhandlung machten die Richterinnen und Richter deutlich, dass sie die Aufklärung der Pannen bei der Wahl in Berlin im September 2021 durch den Bundestag für unzureichend halten.
Video Bundesverfassungsgericht prüft Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin

STORY: Muss die Abstimmung zur Bundestagswahl in Berlin flächendeckender wiederholt werden oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit Dienstag. Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung steht eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie fordert eine komplette Neuwahl in sechs von 12 Bundestagswahlkreisen. Patrick Schnieder, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion "Wir haben bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin massive Wahlfehler gesehen. Das verletzt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Legitimität der Wahl. Deshalb müssen wir dieses Vertrauen wiederherstellen. Und das schaffen wir nur, indem wir eine Bundestagswahl in den Wahlkreisen und Wahlbezirken wiederholen, in denen massive Wahlfehler vorgelegen haben. Uns reicht der Beschluss, den der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel getroffen hat, hierzu nicht aus." Die Abgeordneten hatten im November entschieden, die Abstimmung in 431 von fast 2260 Berliner Wahlbezirken zu wiederholen. Viel zu wenig, sagt Schnieder. "Wir haben viel mehr Wahlfehler festgestellt in viel mehr Wahlbezirken, und das wollen wir heute durchsetzen." Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hält dagegen. "Wir sehen auch ein Bestandsinteresse derjenigen Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme problemlos abgeben konnten. Auch deren Interesse gilt es zu berücksichtigen. Die müssen auch die Gewissheit haben, dass ihre Stimme zählt. Und deswegen wollen wir nicht vorschnell Neuwahlen überall, sondern eben nur dort, nur in den Wahlbezirken, wo wir tatsächlich Wahlfehler feststellen konnten." Bei den Wahlen im September 2021 hatte es zahlreiche Pannen gegeben, die zu langen Warteschlangen führten. Einige Wahllokale schlossen erst weit nach 18.00 Uhr. Bisher wurden in Berlin zwar die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksversammlung komplett wiederholt, nicht jedoch die Bundestagswahl. Das Bundesverfassungsgericht weckte am Dienstag Zweifel, dass die bisherigen Pläne für die Wiederholung dieser Abstimmung ausreichen. Die Richterinnen und Richter machten mit ihren Fragen deutlich, dass sie die Aufklärung der Pannen durch den Bundestag für unzureichend halten. Das Urteil aus Karlsruhe ist erfahrungsgemäß in frühestens drei Monaten zu erwarten.