Ärzteverband Kein Mangel an Hygienevorschiften in Kliniken

In der Diskussion über den Mainzer Infusionsskandal hat sich der Ärzteverband Marburger Bund gegen neue Regeln gewandt. Es gebe keine Notwendigkeit für ein einheitliches Bundesgesetz, sagte der Sprecher Hans-Jörg Freese am Mittwoch auf DAPD-Anfrage.

In der Diskussion über den Mainzer Infusionsskandal hat sich der Ärzteverband Marburger Bund gegen neue Regeln gewandt. Es gebe keine Notwendigkeit für ein einheitliches Bundesgesetz, sagte der Sprecher Hans-Jörg Freese am Mittwoch auf DAPD-Anfrage. Denn es gebe bereits eine Reihe von bundesweiten Vorschriften des Robert-Koch-Instituts, die beachtet und angewendet werden sollten.

Wer effektivere Kontrollen wolle, müsse die Gesundheitsämter und Krankenhäuser mit mehr Personal ausstatten, damit nicht aufgrund des fehlenden Personals und des Zeitdrucks Fehler passierten, betonte Freese. Für jede Klinik müsse es deshalb einen Hygieneplan, eine Hygienekommission sowie einen Hygienebeauftragten geben.

Hintergrund der Debatte ist der Tod dreier Säuglinge in der Universitätsklinik Mainz, die eine mit Darmbakterien verunreinigte Nährlösung erhielten. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte daraufhin an, bei der nächsten Gesundheitsministerkonferenz mit den Ländern zusätzliche Regelungen für bessere Hygiene zu erörtern. Bisher steht es jedem Bundesland offen, ob es Hygieneverordnungen für Krankenhäuser erlässt. Bislang haben dies nur Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen getan.

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer verteidigte unterdessen die hygienischen Verhältnisse in den Kliniken des Landes. Die Ereignisse an der Mainzer Uniklinik hätten mit der Diskussion über Standards in Krankenhäusern nichts zu tun und dürften damit nicht durcheinandergebracht werden, sagte die SPD-Politikerin dem SWR. In Rheinland-Pfalz sei die Rechtsgrundlage für hygienische Verhältnisse in Krankenhäusern ausreichend. Sowohl das Landeskrankenhausgesetz als auch das Bundesinfektionsschutzgesetz sorgten dafür, dass sich die Vorschriften an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts ausrichteten.

Dreyer fügte hinzu, dass das Landeskrankenhausgesetz derzeit überarbeitet werde und den Gesundheitsämtern bessere Eingriffsmöglichkeiten geben solle. Die Landesregierung werde aber nicht vorschreiben, dass jede Klinik einen hauptamtlichen Facharzt für Hygiene beschäftigen müsse, betonte sie. Für neue Absprachen mit dem Bund zeigte sich die Ministerin grundsätzlich offen.

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