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Bahnhof Kamen Polizei über die Ermittlungen nach Flaschenwurf auf Kind: "Das wird noch Tage dauern"

Ein Zug fährt durch den Bahnhof Kamen.
Ein Zug fährt durch den Bahnhof Kamen, wo am Freitagmorgen ein Unbekannter eine Flasche aus einem fahrenden Zug auf eine Zweijährige geworfen hatte.
© Henning Kaiser / DPA
Nach einem Flaschenwurf auf eine Zweijährige am Bahnhof Kamen sucht die Polizei weiter nach dem Täter. Doch die Ermittlungen gestalten sich schwierig. 

Ein Vater geht am Freitagmorgen mit seinem Kind auf dem Arm am Bahnhof Kamen die Treppen zum Bahngleis hoch. Plötzlich trifft eine Whiskyflasche die Zweijährige am Kopf. Geworfen wurde sie vermutlich aus einem durchfahrenden Party-Zug, der von der Domstadt Köln zur ostfriesischen Insel Norderney unterwegs war. Die Polizei stoppt den Zug im 65 Kilometer entfernten Greven, Dutzende Beamte nehmen die Personalien der Reisenden auf. Doch bislang ohne Erfolg. 

Auch zwei Tage nach der unfassbaren Tat gibt es noch immer keine heiße Spur. "Zur Stunde gibt es keine Neuigkeiten", sagte ein Sprecher der Dortmunder Polizei am Sonntagmorgen. Der Beamte spricht von einem immensen Ermittlungsaufwand, zu dem neben der Spurensicherung die Zeugenbefragung gehöre. Rund 500 Personen sollen an Bord des Party-Zuges gewesen sein. "Das wird noch Tage dauern", so der Sprecher weiter. 

Mädchen ist außer Lebensgefahr

Inzwischen ist das Mädchen nach einer Operation am Samstag außer Lebensgefahr. Staatsanwaltschaft und Polizei Dortmund ermitteln in dem Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch der Reiseveranstalter Müller-Touristik hat den Behörden bei der Aufklärung des Falles seine Unterstützung angeboten

"Die ermittelnden Behörden haben unsere volle Unterstützung und erhalten von uns alle Informationen, die sie benötigen", erklärte der Geschäftsführer der Müller-Touristik GmbH & Co. KG in Münster, Bernd Niemeyer, in einer schriftlichen Stellungnahme am Samstag. Das Unternehmen verurteile die Tat zutiefst und wünsche dem Mädchen eine baldige und vollkommene Genesung. 

An Bord des Partyzugs seien verschiedene einzelne Gruppen gewesen. Getränke an Bord würden in weichen Pfandbechern aus biologisch abbaubarem Material ausgegeben. Grundsätzlich sei das Mitbringen von Getränken und Speisen nicht untersagt. "Ein Recht zur Taschenkontrolle haben wir als Reiseveranstalter nicht." Einige Fenster könnten - wie auch in alten ICs (Intercity-Zügen) - während der Fahrt zu einem Teil geöffnet werden.

jek DPA

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