Transrapid-Katastrophe Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen

Im Prozess um das Transrapid-Unglück mit 23 Toten ist ein schnelles Urteil gefallen: Die beiden angeklagten Fahrdienstleiter haben ihr Fehlverhalten gestanden und um Entschuldigung gebeten. Sie wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt

Im Prozess um die tödliche Transrapid-Katastrophe vor viereinhalb Jahren haben zwei Fahrdienstleiter ihr Fehlverhalten eingeräumt. Einer der Angeklagten bat zum Prozessstart vor dem Osnabrücker Landgericht um Entschuldigung und Vergebung. Das Osnabrücker Landgericht sprach die 61 und 52 Jahre alten Männer der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil lautete auf ein Jahr beziehungsweise ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung.

Die beiden Männer hatten am 22. September 2006 die Startfreigabe für den Hochgeschwindigkeitszug auf der Teststrecke in Lathen erteilt. Dabei vergaßen sie einen Werkstattwagen auf der Strecke. Wenige Sekunden später raste der Transrapid mit Tempo 170 auf das Hindernis.

Anklage lautet auf fahrlässige Tötung

Den Angeklagten wurde fahrlässige Körperverletzung und Tötung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hielt sie für die Hauptverantwortlichen. Ihnen konnte der Prozess bislang nicht gemacht werden, weil sie nach dem Unglück als selbstmordgefährdet galten.

Bereits im Mai 2008 hatte das Landgericht zwei frühere Betriebsleiter zu Geldstrafen verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie es versäumt, das Setzen einer elektronischen Fahrwegsperre beim Nutzen des Werkstattwagens verbindlich in den Arbeitsanweisungen für das Teststrecken-Personal vorzuschreiben. Eine solche Sperre hätte nach Experten-Ansicht die Katastrophe verhindert.

DPA
fw/DPA

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