Die internationale Krebsforschungsagentur IARC stuft den Süßstoff Aspartam leicht nebulös als "möglicherweise krebserregend" ein. Warum das Verbrauchern wenig hilft – aber eine Menge erzählt über die schwierige Erforschung von Krebsrisiken
Die Einstufung des Süßstoffs Aspartam in die Risikokategorie mit dem Kürzel "2B" und der Bedeutung "möglicherweise krebserregend" ist für Verbraucherinnen und Verbraucher leider: ärgerlich.
Weil sie mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet.