Terrorprozess Moussaoui kann zum Tode verurteilt werden

Die Jury hat entschieden: Der Franzose Zacarias Moussaoui darf grundsätzlich zum Tode verurteilt werden, weil er Informationen über die Anschläge am 11. September verschwiegen hat. Ob die Todesstrafe tatsächlich verhängt wird, wird noch verhandelt.

Im einzigen US-Terrorprozess im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 muss der Franzose Zacarias Moussaoui jetzt mit der Todesstrafe rechnen. Eine Jury entschied am Montag im Bundesgericht von Alexandria (Virginia), dass Moussaoui grundsätzlich hingerichtet werden darf.

Die zwölf Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der gebürtige Marokkaner Informationen über die Anschlagsplanungen verschwiegen hat und damit direkt für den Tod von rund 3000 Menschen verantwortlich ist. Nachdem die Jury den Gerichtssaal verlassen hatte, schrie Moussaoui laut: "Ihr werdet niemals mein Blut bekommen."

Mit eigenen Aussagen schwer belastet

Jetzt beginnt eine weitere Prozessphase, in der die Geschworenen- Jury entscheiden muss, ob Moussaoui tatsächlich hingerichtet wird oder eine lebenslange Haftstrafe verbüßt. Die Anklage muss für die Todesstrafe jetzt nicht mehr die Tatbeteiligung, sondern nur noch die besondere Schwere und Heimtücke des Verbrechens nachweisen. Dazu sollen unter anderem Hinterbliebene der Opfer vom 11. September aussagen und Aufzeichnungen mit dramatischen Hilferufen vorgespielt werden.

Gegen den Rat der Pflichtverteidiger hatte Moussaoui selbst vor Gericht ausgesagt und sich dabei mit neuen Aussagen schwer belastet. Moussaoui wusste danach von den Anschlagsplänen und wollte am 11. September selbst ein Flugzeug in das Weiße Haus steuern. Nach Einschätzung von Gerichtsreportern wollte der Angeklagte mit diesen Aussagen die Todesstrafe forcieren, um als Märtyrer ins Paradies zu kommen.

Möchtegern-Täter oder Schwerverbrecher

Die Verteidigung will jetzt nach Angaben des US-Nachrichtensenders CNN Moussaoui als verrückt oder schizophren beschreiben, um die Todesstrafe in letzter Minute abzuwenden. Bereits während der ersten Phase des Verfahrens hatten die Anwälte versucht, Moussaoui als Möchtegern-Täter und unbedeutenden Mitläufer des Terrornetzwerkes El Kaida zu porträtieren.

Die Jury folgte am Ende den Argumenten der Staatsanwaltschaft, dass Moussaoui mit der Absicht in die USA gekommen sei, so viele Menschen wie möglich umzubringen. Er war im August 2001 und damit wenige Wochen vor den Terroranschlägen vom 11. September festgenommen worden.

Reuters
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