Schimpfwort auf Stirn tätowiert: Strafe für Täter muss neu verhandelt werden
Wer jemandem gegen dessen Willen das Wort "fuck" auf die Stirn tätowiert, begeht absichtlich eine schwere Körperverletzung. Denn das ist eine erhebliche Entstellung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Das Landgericht Bochum muss nun neu über die Strafe für einen Täter aus Nordrhein-Westfalen entscheiden. (Az. 4 StR 495/24)