Spirale

Artikel zu: Spirale

Hand hält Spirale

Urteil aus Hessen: 1000 Euro Schmerzensgeld nach Abbruch von Spirale angemessen

Ein Schmerzensgeld von 1000 Euro für eine durch einen Materialfehler abgebrochene Spirale zur Schwangerschaftsverhütung ist angemessen. Mehr steht einer Patientin aus Hessen allerdings nicht zu, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Durch den Bruch und das Verbleiben einzelner Stücke in der Gebärmutter wurde die Frau in ihrer Gesundheit verletzt. (Az.: 17 U 181/23)