Die Einschränkung von Versammlungen in Brandenburg während der Coronapandemie ist nicht mit der Verfassung vereinbar gewesen. Entsprechende Regelungen in der Eindämmungsverordnung seien nichtig, teilte das Gericht am Mittwoch in Potsdam mit. Zwei Vorschriften zur Maskenpflicht bestätigte das Verfassungsgericht hingegen.
Trotz eines Versammlungsverbots demonstrieren tausende Menschen vor dem Rathaus in Istanbul gegen die Festnahme ihres Bürgermeisters Ekrem Imamoglu. Er gilt als schärfster Kritiker des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.
Auch unter Corona-Bedingungen hätten Versammlungen nicht pauschal verboten werden dürfen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Land Sachsen hätte die Ausnahmen regeln müssen, so die Begründung der Richter.
In München sind mehrere Tausend Menschen gegen die Corona-Auflagen auf die Straße gegangen. Ein geltendes Versammlungsverbot ignorierten die Protestierenden. Die Polizei schritt ein.
Bund und Länder haben zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch für dieses Jahr ein Feuerwerksverbot zu Silvester beschlossen. Nach dem Verbot im vergangenen Jahr hat sich Feuerwerksproduzent Comet "frustriert" ebenso wie andere Branchenvertreter gezeigt.