Das Dresdner Verwaltungsgericht hat das vom zuständigen Landratsamt erlassene viertägige Versammlungsverbot in Heidenau für rechtswidrig erklärt. Die Richter gaben damit am Freitag einem Eilantrag eines Klägers statt, der an einer geplanten Kundgebung teilnehmen wollte. Die Richter erklärten, der zur Begründung angeführte sogenannte polizeiliche Notstand sei in der Verfügung "nicht hinreichend vorgetragen und belegt" worden.
Zudem sei das Verbot aller Versammlungen unverhältnismäßig. Es sei nicht ersichtlich, warum Auflagen etwa zur zeitlichen und örtlichen Entzerrung verschiedener Veranstaltungen nicht ausreichten, um Konfrontationen zu unterbinden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
Nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen der vergangenen Tage sollte in der Stadt bei Dresden am Freitag ein Willkommensfest für Flüchtlinge gefeiert werden. Auch eine rechtsgerichtete Gegenveranstaltung war geplant. Das Verbot des Willkommensfests durch die Behörden hatte am Freitag bundesweit scharfe Kritik ausgelöst. Spitzenpolitiker von Grünen und Linken kündigten an, trotzdem zu kommen. Die Gewerkschaft der Polizeig (GdP) sprach von einem "Kniefall" vor dem rechtsextremen "Mob".