Mit 38 Abgeordneten zieht die Alternative für Deutschland (AfD) in den neu gewählten Landtag von Sachsen ein – zweifellos ein Erfolg für die Partei. Trotzdem kündigte Spitzenkandidat Jörg Urban an, die Landtagswahl juristisch anzufechten, um eine Neuwahl zu erzwingen.
Hintergrund ist das Hin und Her um die Landesliste der AfD, die vom Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung auf 30 Plätze begrenzt wurde. Der Landeswahlausschuss hatte zuvor festgestellt, dass die Partei bei der Aufstellung der Liste nicht nach den Spielregeln vorgegangen war. (Lesen Sie hier im stern mehr zu den Hintergründen.)
Sachsen-AfD stehen rechnerisch 39 Sitze zu
Durch die Begrenzung der Liste auf 30 Kandidaten schickt die AfD nun weniger Abgeordnete ins Parlament als ihr eigentlich zustehen – auch wenn die Auswirkung nur gering ausfällt, wie aus dem vorläufigen Ergebnis der Wahl hervorgeht.
Demnach erhielt die Partei 27,5 Prozent der Zweitstimmen, rechnerisch stehen ihr damit 39 Mandate zu. Weil die Kandidaten der AfD jedoch 15 Wahlkreisen direkt gewinnen konnten und sieben dieser Abgeordnete auch auf der Landesliste stehen, finden sie dort keine Berechtigung.
Anders ausgedrückt: Die entstandene Lücke zwischen den 30 Listenplätzen und den 39 rechnerisch zustehenden Sitze kann nur über die acht übrigen Direktmandate geschlossen werden.
Dass die AfD den Rechtsweg beschreiten will, kündigte sie bereits vor der Wahl an, unabhängig von den Auswirkungen der Beschränkung der Landesliste. Spitzenkandidat Urban sah sich am Wahlabend in seinen Bedenken bestätigt und sagte, die Zusammensetzung des Parlaments bilde nicht den Wählerwillen ab.

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Das letze Wort hat jetzt der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen in Leipzig. Die Richter müssen prüfen, ob bei der Aufstellung der Landesliste der AfD alles mit rechten Dingen abgelaufen ist. Wann sie endgültig entscheiden werden, steht noch nicht fest.
Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen, Nachrichtenagentur AFP