Aktiengesellschaften Topmanager müssen Gehalt offen legen

Vorstände von Aktiengesellschaften müssen künftig ihr genaues Jahresgehalt nennen. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Manager börsengehandelter Unternehmen müssen ab 2007 ihre Gehälter bis ins kleinste Detail offen legen. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in selten großer Eintracht. Nach dem Willen von SPD, Grünen und Union müssen die knapp 1000 börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland den Verdienst, Gewinnbeteiligungen, Pensionsansprüche sowie Abfindungen aller Vorstandsmitglieder öffentlich machen, falls die große Mehrheit der Aktionäre keinen Einspruch erhebt. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich.

Für das Gesetz - eines der letzten großen Projekt der Wahlperiode - stimmten SPD, Grüne und CDU/CSU. Damit zog die Politik die Konsequenz aus der Weigerung mehrerer Dax-Unternehmen, die Bezüge auf freiwilliger Basis zu publizieren. Dazu zählen etwa die Automobilkonzerne DaimlerChrysler und BMW. Die FDP votierte gegen das Vorhaben, weil ihr die Vorschriften zu weit gehen. Das Gesetz muss der Bundesrat absegnen. Sein Ja gilt als sicher, da der Bundestagsbeschluss auf einem Kompromiss zwischen Rot-Grün und Union basiert.

Dreiviertelmehrheit könnte Offenlegung verhindern

Die Offenlegungspflicht gilt erstmals für die Geschäftsabschlüsse 2006, die 2007 veröffentlicht werden. Erklärtes Ziel ist die Stärkung der Kontrollrechte der Aktionäre: Sie sollen leichter beurteilen können, ob Einkommen und Leistung des Managements im Einklang stehen. "Im Zweifel geht es um Geld, was ihren Dividenden nicht mehr zu Verfügung steht", hatte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre Initiative begründet.

Dem Appell zur freiwilligen Offenbarung waren nicht alle der 30 Dax-Firmen gefolgt. Bisher brauchen börsengehandelte Konzerne nur die Gesamtsumme der Gehälter publizieren. Künftig müssen die Managerbezüge nach fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen aufgeschlüsselt werden. Dabei geht es auch um Gehaltserhöhungen als Belohnung für Steigerungen von Gewinn und Börsenkurs. Die Offenbarungspflicht gilt auch für Sachzuwendungen wie Dienstvilla und -wagen.

Die Anteilseigner können die Veröffentlichung der Gehaltshöhen verhindern. Einen entsprechenden Beschluss muss die Hauptversammlung allerdings mit Dreiviertelmehrheit fassen. Diese Entscheidung gilt für maximal fünf Jahre. Manager, die Aktien ihres Unternehmens besitzen, sind hier nicht stimmberechtigt. Die Union konnte sich nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, dass die Hauptversammlung die Offenlegung mit wenigstens 25 Prozent Zustimmung ausdrücklich fordern muss.

Parlamentsdebatte im Zeichen des Wahlkampfs

Die Parlamentsdebatte über das Gesetz stand schon ganz im Zeichen des anstehenden Wahlkampfes. Die Koalition lobte das Projekt als Beitrag zu mehr Transparenz. CDU und CSU bedauerten, dass die Neuerung nicht auf Bundesunternehmen ausgeweitet wurde. Die Regierung habe hier zu zögerlich agiert, sagten Abgeordnete der Union.

Die Wirtschaft werde "auf eine so charmante und gesetzgeberisch kluge Weise" zu mehr Offenheit gezwungen, sagte der SPD-Parlamentarier Olaf Scholz. Es sei "ein ganz kluger Zufall", dass am Donnerstag auch das Gesetz zur Offenlegung der Abgeordnetenbezüge beschlossen worden sei. Damit werde der Vorwurf widerlegt, die Politik wolle allein die Wirtschaft zu mehr Transparenz zwingen.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Der CDU-Abgeordnete Günter Krings meinte, die SPD bedauere insgeheim die Zustimmung der Union, weil ihr nun im Wahlkampf nur noch die "nackte Heuschrecken-Rhetorik bleibt".

AP
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