Die Ampel-Parteien wollen die epidemische Lage nationaler Tragweite am 25. November auslaufen lassen. Für eine Übergangszeit bis zum 20. März 2022 soll stattdessen eine neue rechtliche Basis für Corona-Vorgaben geschaffen werden, wie die drei Fraktionen am Mittwoch mitteilten. Damit sollen die Länder weiterhin "weniger eingriffsintensive" Maßnahmen anordnen können – unter anderem zu Masken oder Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.
"Wir haben eine Situation, die nach wie vor problematisch ist und wollen dieser mit einigen Eckpunkten Rechnung tragen", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Kathrin Göring-Eckhardt bei der Bundespressekonferenz in Berlin. Der Schutz vor dem Virus sei weiterhin notwendig, vor allem für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Göring-Eckhardt nannte hier vor allem die Kinder. Bundeseinheitliche Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger solle es daher weiter geben. "Lockdowns und Schulschließungen wird es aber nicht mehr geben", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.
Trotz derzeit wieder steigender Infektionszahlen stelle sich die Situation nun anders dar als im August. "Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass unser Gesundheitssystem damit umgehen kann", erklärte Wiese. Angesichts der steigenden Zahl vollständig Geimpfter bestehe eine ernste Gefahr für die Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik nicht fort. Er betonte zugleich, der 25. November werde "kein Freedom Day". Damit wird das Ende aller Corona-Maßnahmen umschrieben.
Pflicht zum Homeoffice entfällt
Hygienekonzepte sollen weiter möglich sein, betonte Göring-Eckhardt. Die Pflicht zum Homeoffice entfalle Ende November, selbiges gelte für die Testungen am Arbeitsplatz. Der Impffortschritt sei zwar noch nicht so weit wie erhofft, in einem Panel wolle man aber darüber beraten wie man diejenigen erreicht, die sich bisher nicht impfen lassen wollen. Auch mobile Impfteams sollen weiter im Einsatz sein. Das Divi-Register soll dauerhaft etabliert und ausgebaut werden, um behandlungskapazitäten auf Intensivstationen weiter zu registrieren. Und bis zum 20. März bleibt der vereinfachte Zugang zur grundsicherung und Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bestehen bestehen.
Gleichzeitig betonte Göring-Eckhardt: "Es handelt sich um eine Übergangsregelung, die auf die derzeitige Corona-Situation reagiert."
Bisher knüpfen Corona-Vorgaben laut Infektionsschutzgesetz daran an, dass der Bundestag eine "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht. Das Parlament hatte dies erstmals im März 2020 festgestellt und mehrfach bestätigt – zuletzt Ende August. Die Sonderlage läuft ohne neuen Verlängerungsbeschluss automatisch nach drei Monaten aus.
Mit DPA