Für den Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge ist ein 19-jähriger gebürtiger Araber zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht stufte die Tat als Sachbeschädigung ein. Der Zentralrat der Juden wertete das Urteil als Skandal. »Eine Bewährungsstrafe für diese schändliche Tat ist ein falsches Signal«, sagte Paul Spiegel, Präsident des Zentralrats, der dpa in Düsseldorf. Mit der Einstufung als Sachbeschädigung verkenne das Gericht die Signalwirkung, die von dieser Entscheidung ausgehe.
Der Angeklagte hatte die Tat, die zunächst Neonazis zugerechnet worden war, vor Gericht eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung wegen versuchter Brandstiftung gefordert. Der Bundesrepublik sei durch den Anschlag vor gut fünf Monaten »schwerer Schaden im Ausland« entstanden.
Das Gericht sah jedoch nur den Tatbestand der Sachbeschädigung als erfüllt an, da der Anschlag so dilettantisch ausgeführt worden sei, dass die Synagoge nicht habe in Brand geraten können. Auch die Tatsache, dass der 19-Jährige vor dem Werfen der Brandsätze noch einen Stein auf die gläserne Eingangstür geschleudert habe, sei kein ausreichender Hinweis auf den Vorsatz, das Gotteshaus »abzufackeln«.
Angeklagter: Ich wollte Haus nicht in Brand setzen
»Ich schwöre bei Gott, wir wollten dieses Haus nicht in Brand setzen«, beteuerte der Angeklagte. Er habe vielmehr aus Wut gegen Gewalt der Israelis im Nahen Osten ein Zeichen setzen wollen. Auslöser sei die Erschießung eines palästinensischen Kindes durch israelische Soldaten gewesen. Bei dem Anschlag auf die Synagoge war nur geringer Sachschaden entstanden.
Auch der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Düsseldorfs, Esra Cohn, nannte das Urteil »sehr, sehr milde«. »Ich glaube, dass in dem Prozess etwas falsch gelaufen ist.«
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) war nach dem Anschlag an den Tatort gereist und hatte einen »Aufstand der Anständigen« gegen rechtsextreme Gewalt gefordert. In der Wohnung des in Jordanien geborenen Staatenlosen war rechtsextremes Material entdeckt worden. Der seit 15 Jahren in Deutschland lebende Ausländer gab an, damit nichts zu tun zu haben.
Das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Mittäter war abgetrennt worden. Er soll fünf Tage später an Ausschreitungen an der alten Essener Synagoge beteiligt gewesen sein und dort mit einer Schreckschusswaffe gefeuert haben. Dort war auch der nun Verurteilte gesichtet worden. Gewalttaten waren ihm in dem Fall allerdings nicht nachzuweisen.
Die Polizei war dem Duo auf die Spur gekommen, als sie bei einer Telefonüberwachung mithörten, wie sich der 19-Jährige ein Alibi beschaffen wollte. Die islamischen Gemeinden in Deutschland hatten sich von dem Anschlag scharf distanziert.