Spitzenvertreter von Union und SPD haben nach einem Zeitungsbericht die letzten strittigen Punkte des BKA-Gesetzes ausgeräumt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und hochrangige Vertreter aus Bund und Ländern hätten sich am Dienstagabend auf eine Kompromisslinie verständigt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Sie zitierte einen Teilnehmer mit den Worten: "Wir haben ein tragfähiges Ergebnis gefunden." Das im Bundesrat zunächst gescheiterte BKA-Gesetz könne damit doch noch wie geplant zum Januar 2009 in Kraft treten.
Demnach verständigte sich die Bund-Länder-Runde darauf, dass "eine Online-Durchsuchung auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden muss". Ein Richter soll auch die letzte Entscheidung darüber treffen, welche Daten nach der heimlichen Online-Durchsuchung eines Computers wegen ihres höchst privaten Charakters nicht verwendet werden dürfen.
"Um Kompetenz-Gerangel zwischen BKA und Länder-Polizeien zu verhindern, wird der Aufgabenbereich des BKA zudem noch präziser umrissen", erklärte ein Teilnehmer der Spitzenrunde weiter. Keine Änderung am Gesetzentwurf wird es nach seinen Angaben beim Zeugnisverweigerungsrecht geben. Das heißt: Weiterhin sind nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete absolut vor Überwachungen geschützt, nicht aber Journalisten, andere Rechtsanwälte und Ärzte.
Das Bundeskabinett will laut dem Bericht an diesem Mittwoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Dieser werde voraussichtlich am 11. Dezember zusammenkommen, hieß es.