Verena Becker muss sich vom 30. September an wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor Gericht verantworten. Im Juli hatte das Oberlandesgericht Stuttgart die Anklage gegen das ehemalige RAF-Mitglied zugelassen. Wie das Gericht am Montag mitteilte, findet die Hauptverhandlung in Stuttgart-Stammheim statt.
Wer am 7. April 1977 die tödlichen Schüsse abgab, ist bis heute unklar. Zwei Täter hatten auf einem Motorrad dem Dienstwagen des Generalbundesanwalts in Karlsruhe aufgelauert. Buback und der Fahrer Wolfgang Göbel starben noch am Ort des Anschlags; der Justizwachtmeister Georg Wurster erlag wenige Tage später seinen Schussverletzungen. Zu der Tat bekannt hatte sich das RAF-Kommando "Ulrike Meinhof".
Laut Anklage gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst auf dem Motorrad saß. Sie soll jedoch maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an der Planung und Vorbereitung des Attentats sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Deshalb sei sie als Mittäterin anzusehen.
Becker war am 3. Mai 1977 in Singen festgenommen worden. Wegen der Schießerei bei ihrer Festnahme wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Schon damals wurde gegen sie wegen des Verdachts der Beteiligung am Mordanschlag auf Buback ermittelt. Die Ermittlungen gegen sie wurden jedoch 1980 zunächst eingestellt, wegen der Tat verurteilt wurden schließlich die RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Seit 1989 ist Verena Becker wieder auf freiem Fuß, sie wurde vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.
Nach neuen Hinweisen auf eine Beteiligung am Anschlag auf Buback nahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren im April 2008 wieder auf. Dabei ließen die Ermittler unter anderem auch Briefumschläge der Bekennerschreiben molekulargenetisch untersuchen, wobei DNA-Spuren Beckers festgestellt wurden. Nach einer Reihe verdeckter Ermittlungen ließ die Bundesanwaltschaft im August 2009 die Wohnung von Verena Becker durchsuchen. Dabei wurden persönliche Notizen sichergestellt, die nach Auffassung der Bundesanwaltschaft den Verdacht der Mittäterschaft erhärten. Daher kam es am 27. August 2009 zur erneuten Verhaftung Beckers. Der Bundesgerichtshof gab im Dezember ihrer Haftbeschwerde statt, so dass sie aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Für das Verfahren wurden 17 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember anberaumt.