Mit einem Mammutprogramm verabschiedet sich der Bundesrat heute in die Sommerpause. Die Länderkammer muss über das Inkrafttreten von 62 Gesetzen entscheiden, die der Bundestag kurz vor Ende der Legislaturperiode noch verabschiedet hat. Lediglich im Jahr 1996 war die Anzahl der Gesetze mit 66 noch höher.
Die Zustimmung der Bundesländer gilt für 54 Gesetze als sicher. Dazu gehören weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzmarktkrise wie das sogenannte Bad-Bank-Modell, der zweite Nachtragshaushalt und das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht. Außerdem wird der Bundesrat voraussichtlich schärfere Bestimmungen gegen Steuerhinterziehung und Kinderpornografie sowie im Waffenrecht billigen. Auch für die künftig gesetzlich geregelte Patientenverfügung will die Länderkammer den Weg frei machen.
Zustimmung wird außerdem erwartet zu den steuerlichen Entlastungen bei Krankenkassenbeiträgen, zur Managervergütung, zur Anwendung der Kronzeugenregelung bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität, zur Strafverfolgung von Aufenthalten in Terrorcamps, zur Anerkennung der Ehe nach einer Geschlechtsumwandlung, zur Verbesserung des Datenschutzes und zur Opferrechtsreform. Dagegen haben die Ausschüsse der Länderkammer zu acht Vorhaben eine Nachbesserung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat empfohlen. Dazu gehören das Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Verankerung parlamentarischer Kontrollrechte, die Regelungen zu sogenannten Deals im Strafverfahren, Bestimmungen zum Untersuchungshaftrecht, das deutsch-amerikanische Abkommen zur Verbrechensbekämpfung und die Einführung des Schulobstprogramms.