Bundesrat Mehr Rechte für homosexuelle Partnerschaften

Der Bundesrat hat die Neuregelungen für schwule und lesbische Paare passieren lassen. Dagegen wurde die Streichung der Eigenheimzulage mit Unionsmehrheit gestoppt.

Ab dem 1. Januar 2005 sind homosexuelle Lebenspartner den Eheleuten rechtlich weitgehend gleichgestellt. Sie sind unterhaltpflichtig und können sich mit allen rechtlichen Konsequenzen verloben. Der Bundesrat hat am Freitag die Neuregelungen für schwule und lesbische Paare passieren lassen. Trotz Kritik der Union vor allem an der Stiefkindadoption kam in der Länderkammer keine Mehrheit gegen die Novelle zu Stande. Diejenigen unter den unionsregierten Länder, in denen die FDP mitregiert, mussten sich auf Druck der Liberalen der Stimme enthalten. FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper dankte diesen Ländern und forderte die rot-grüne Bundesregierung auf, noch offene Rechtsfragen zügig zu regeln.

CSU erwägt Verfassungsklage

Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, nannte die Neuregelungen gesellschaftspolitisch verfehlt, rechtlich problematisch, gesetzestechnisch einen Pfusch und schlicht überflüssig. "Wir erwägen deshalb, zu diesem Gesetz erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen", sagte der CSU-Politiker. Allerdings hatten die Karlsruher Richter nach dem ersten Lebenspartnerschaftgesetz vom August 2001 nach Darstellung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Gesetzgeber ausdrücklich ermutigt, homosexuellen Paaren mehr Rechte zu geben.

Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärte, die Koalition bereite jetzt ein Ergänzungsgesetz vor. Es werde die noch ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, wie die Anerkennung im Steuerrecht. "Das wird dann die Nagelprobe für die FDP, ob sie im Bundesrat Länderstimmen für die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft organisieren kann."

Verlöbnis generell in Frage stellen

Die von der Union besonders kritisierte Stiefkindadoption bedeutet, dass der Lebensgefährte ein leibliches Kind seines Partners adoptieren kann. Dabei gelten die normalen Adoptionsregeln wie die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Die zuständigen staatlichen Stellen müssen darüber hinaus in jedem Einzelfall prüfen, ob die Stiefkindadoption dem Kindeswohl entspricht.

Streichung der Eigenheimzulage abgelehnt

Die Streichung der Eigenheimzulage hat der Bundesrat dagegen abgelehnt. Mit ihrer Unionsmehrheit stoppte die Länderkammer den neuen Vorstoß der Bundesregierung, diese Steuerförderung komplett abzuschaffen. Die Regierung erklärte daraufhin, sie werde die Vermittler von Bundestag und Bundesrat mit der Suche nach einem Kompromiss beauftragen.

"Der Vermittlungsausschuss wird eingesetzt. Das Kabinett hat einen entsprechenden Vorratsbeschluss gefasst", sagte Finanzsprecher Jörg Müller. Der rot-grüne Gesetzentwurf sieht den Wegfall der Eigenheimzulage für Neufälle ab 2005 vor. Die damit für den Bund verbundenen Steuermehreinnahmen will die rot-grüne Koalition zur verstärkten Förderung von Forschung und Innovation verwenden.

AP
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