Bundeswehreinsatz Union will wegen Terror Grundgesetz ändern

Innenminister Schäuble will angeblich das Grundgesetz ändern, um Terror-Angriffe mit entführten Passagierflugzeugen abwehren zu können. Einem Zeitungsbericht zufolge soll der Einsatz der Bundeswehr "in ganz außerordentlichen Extremsituationen" ermöglicht werden. Vizekanzler Müntefering warf Schäuble vor, eine "Demarkationslinie" überschritten zu haben.

Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) hat in der Sicherheitsdebatte seine Ministerkollegen Franz Josef Jung und Wolfgang Schäuble (beide CDU) scharf kritisiert. Verteidigungsminister Franz Josef Jung habe mit seinen Äußerungen zum Abschuss von Flugzeugen eine "Demarkationslinie" überschritten, sagte Müntefering der "Passauer Neuen Presse". Über derartige Vorschläge müsse zunächst intern gesprochen werden, forderte Müntefering. Das gelte auch für die Warnungen von Innenminister Wolfgang Schäuble vor einem atomaren Terrorangriff.

Schäuble hätte seine Informationen zunächst intern weitergeben müssen: "Die Mitglieder der Regierung und der Fraktionsspitzen müssen eine Information erhalten, über das, was da gewusst oder vermutet wird", forderte Müntefering. Zudem sei er "nicht glücklich über diese Art und Weise des Umgangs mit einer solch ernsten Thematik". Man dürfe den Menschen keine Angst machen. Schäuble habe eine "Demarkationslinie" überschritten. "Das geht so nicht. Darüber muss intern gesprochen werden", sagte der Vizekanzler.

Unterdessen hat Schäuble der Zeitung zufolge bereits einen Katalog von Formulierungsvorschlägen für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, damit terroristische Gefahren aus der Luft abgewehrt werden können. Demnach soll durch eine Ergänzung des Artikel 87a (Aufgabe der Streitkräfte), Absatz 2 Grundgesetz der Bundeswehreinsatz in ganz außerordentlichen Extremsituationen ermöglicht werden - damit auch der Abschuss von Passagiermaschinen, zitiert die Zeitung aus dem Katalog.

Zudem wolle die Union Artikel 35 des Grundgesetzes (Rechts- und Amtshilfe im Katastrophenfall) ergänzen, damit die Bundesregierung im besonders schweren Unglücksfall den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen kann, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichten. Außerdem solle eine "Eilkompetenz" für Bundesinnen- und Bundesverteidigungsminister geschaffen werden, um derartige Einsätze im Notfall allein anordnen zu können, schreibt die Zeitung.

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