Winterklausur Gerichtsverfahren für kriminelle Kinder ab zwölf? Kritik an CSU-Forderung

  • von Hannah Kuhlmann
Die CSU fordert Gerichtsverfahren auch für Kinder (Symbolbild)
Die CSU fordert Gerichtsverfahren auch für Kinder (Symbolbild)
© Photoshop / Picture Alliance, Monika Skolimowska / DPA
In einem neuen Positionspapier fordert die CSU sogenannte Verantwortungsverfahren für Kinder unter 14 Jahren. Darum fordert die Partei diesen Schritt und das steckt dahinter. 

Die CSU will, dass in Deutschland Kinder ab dem Alter von zwölf Jahren vor Gericht gestellt werden können. Das geht aus einem Beschlussentwurf der Partei auf ihrer Winterklausur im Kloster Seeon hervor. In Deutschland gelten Kinder unter 14 Jahren als schuldunfähig und können somit nicht strafrechtlich verurteilt werden. Das will die CSU jetzt ändern – und erntet dafür nicht nur Zuspruch.

CSU fordert neues Verfahren 

In einem gerichtlichen Verantwortungsverfahren sollen die Straftaten von Kindern unter Anwesenheit der Erziehungsberechtigten von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet werden. Das hatte der Juristen-Arbeitskreis der CSU vorgeschlagen. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.

"Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend", begründet die CSU ihr Vorhaben. Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt. Das Strafrecht solle deswegen ab zwölf, statt wie bisher ab 14 Jahren angewendet werden können. 

Gewaltkriminalität von Kindern

Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2024 verzeichnet gut 100.000 Kinder als Tatverdächtige – davon 14.000 wegen Gewaltdelikten, ein Anstieg um etwa elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sieben Prozent aller Gewaltdelikte sollen demnach von Kindern begangen worden sein.

Bei den meisten Kindern zur Last gelegten Verbrechen handelt es sich um geringfügige Delikte, beispielsweise Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung.

Entsprechend gibt es deutliche Ablehnung für den Plan der Christsozialen. "Kinder gehören nicht vor Gericht", sagt Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Stattdessen seien Eltern, Schulen und Jugendhilfen in der Verantwortung. Populistische Forderungen brächten vielleicht kurzfristig Beifall, beseitigten aber keine Ursachen, so die SPD-Politikerin. Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist zu diesem Thema vereinbart, vor gesetzlichen Neureglungen beim Jugendstrafrecht eine Studie zu den Ursachen von Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben.

Ein weiteres Problem an der Argumentation der CSU ist die methodische Schwäche der Kriminalitätsstatistik: Ihre Zahlen bilden ausschließlich das Hellfeld, also das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen, ab. Die Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention warnt daher, dass die Realität in der Statistik nur unzureichend abgebildet werde. Taten, die nicht zur Anzeige gebracht werden, sind so zum Beispiel nicht abgebildet. Eine erhöhte Anzeigebereitschaft oder geburtenstarke Jahrgänge könnten ebenfalls für einen An- oder Abstieg der Zahlen sorgen.

"Ein merkwürdiges, nicht durchdachtes Verfahren"

Die Arbeitsstelle weist außerdem darauf hin, dass Taten von Kindern überwiegend spontan und nicht geplant seien, die Wiederholungsgefahr sei auch ohne Interventionen wie Gerichtsverfahren gering. Auffälliges Verhalten sei bei Kindern häufig nur von kurzer Zeit und somit vorübergehend.

Auch unter Juristin stößt der CSU-Vorschlag auf Kritik. "Es spricht gar nichts dafür, dass das irgendwelche Probleme löst", sagt Theresia Höync, Professorin für Kinder- und Jugendrecht an der Universität Kassel, dem MDR. Was im Einzelnen nach der Klausurtagung gefordert wird, sei ebenfalls völlig unklar. "Das ist von vorne bis hinten ein merkwürdiges, nicht durchdachtes Verfahren", kritisiert Höync. Die Entwicklung von Kindern sei jedoch vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung und eine gute Versorgung durch Jugendhilfe zu gewährleisten.

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