Datenmissbrauch Koalition will Kunden besser schützen

Unternehmen sollen die Daten von Kunden künftig nur noch verschlüsselt speichern dürfen. Das fordert einem Zeitungsbericht zufolge der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. Der Punkt solle Teil des neuen Datenschutzgesetzes werden. Die Union habe bereits Zustimmung signalisiert.

In der Koalition gibt es einem Zeitungsbericht zufolge Pläne, dass Kundendaten in Unternehmen künftig nur noch verschlüsselt gespeichert werden sollen. "Bessere Datensicherheit in den Unternehmen ist der wichtigste Ansatz, um Fälle von Missbrauch in Zukunft zu verhindern", sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Für die SPD sei die Verschlüsselung von Kundendaten deshalb ein Knackpunkt des neuen Datenschutzgesetzes. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) signalisierte in der Zeitung Zustimmung: "Ich halte eine Verschlüsselung für sehr sinnvoll, um Fälle von Daten-Diebstahl zu unterbinden."

Wiefelspütz geht davon aus, dass die Reform des Datenschutzgesetzes "bei gutem Willen noch im Mai vom Bundestag verabschiedet wird". Auch Bosbach hält diesen Zeitplan für "wahrscheinlich". Das Ziel sei trotz massiver Proteste aus der Wirtschaft unverändert "ein Paradigmen-Wechsel im Datenschutz und kein weichgespültes Gesetz", betonte Wiefelspütz.

Erst am Dienstag hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar davor gewarnt, die angestrebte Verschärfung des Datenschutzes auf Druck der Wirtschaft zu verwässern. Die Regierung will nach der Serie von Missbräuchen und Skandalen den Handel mit persönlichen Daten einschränken. Dagegen habe die in Berlin vertretene Lobby einen Druck entwickelt, "wie man ihn bei anderen Fragen kaum erlebt hat", sagte Schaar bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichts für die Jahre 2007 und 2008 in Berlin. Er habe die Befürchtung, dass dieser massive Druck nicht ohne Wirkung bleiben werde.

Nach einem Bericht des "Handelsblatts" hat sich die Bundesregierung nach monatelangen Verhandlungen auf neue Grundsätze beim Arbeitnehmer-Datenschutz verständigt. Die derzeit im Bundestag erörterte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes solle um einen Paragrafen ergänzt werden. Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürften damit nur bei der Einstellung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses genutzt werden. Ausnahmen seien nur bei einem begründeten Verdacht auf eine im Job begangene Straftat erlaubt.

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) forderte in der "Berliner Zeitung" einen besonderen Schutz von Arbeitnehmerdaten. Im Umgang mit persönlichen Daten habe sich eine "große Laxheit" ausgebreitet, kritisierte er. Der Gesetzgeber gehe mit schlechtem Beispiel voran. Angesichts des jüngsten Datenschutzberichtes und der Spitzelaffären etwa bei der Telekom und der Bahn AG sei man als Bürger "dringend darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber endlich Rahmenbedingungen schafft". Sanktionen müssten deutlich schärfer ausfallen, forderte Baum: "Die Abschreckung ist viel zu schwach. Wer den Datenschutz verletzt, muss es auch spüren."

DPA
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