Einwanderung Bleiberecht nach acht Jahren

Die große Koalition will geduldeten Ausländern nach acht Jahren den Aufenthalt erlauben, Familien nach sechs. Voraussetzung: Sie müssen Arbeit gefunden haben.

Die große Koalition hat sich nach Angaben der Union auf eine bundesweite Regelung für ein Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer geeinigt. Rund 190.000 geduldeten Ausländer sind davon betroffen. In Koalitionskreisen hieß es, es werde eine einmalige Regelung für Ausländer geben, die schon länger in der Bundesrepublik leben.

Nach mindestens acht Jahren im Land sollen Alleinstehende eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, damit sie sich Arbeit suchen können. Haben sie Erfolg bei der Arbeitssuche, wird ihr Aufenthalt noch einmal um zwei Jahre verlängert. Familien mit Kindern müssen mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben. Der Regelung müssen die Innenminister von Bund und Länder noch zustimmen, die sich am 16. und 17. November in Nürnberg treffen.

Geduldete Flüchtlinge

In Deutschland leben etwa 200.000 Menschen, die aus Gründen politischer oder religiöser Unterdrückung oder Verfolgung aus ihrer Heimat geflohen sind. Sie sind keine anerkannten Asylbewerber und haben damit kein Bleiberecht auf Dauer. Nach den geltenden Härtefallregelungen wird den Betroffenen der Aufenthalt immer nur für befristete kurze Zeit erlaubt. Die Flüchtlinge müssen Deutschland grundsätzlich dann wieder verlassen, wenn sich die Situation in ihren Heimatländern gebessert hat. Dies gilt etwa für Flüchtlinge aus Afghanistan, Bosnien oder dem Irak.

Berlins Innensenator begrüßt die Regelung

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting hat die in Aussicht gestellte Bleiberegelung begrüßt. Körting sagte, damit würden die Betroffenen leichter als bisher in die Lage versetzt, ohne staatliche Leistungen leben zu können und ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Diese Regelung sei im Interesse der Betroffenen und der Steuerzahler, sagte Körting, der Sprecher der SPD-regierten Bundesländer ist.

Die Flüchtlings-Initiative Pro Asyl, das Diakonische Werk Bayern und die Grünen im bayerischen Landtag hatten sich zuvor für eine großzügigere Bleiberechtregelung für Ausländer ausgesprochen. Auf keinen Fall dürfe ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Asylbewerber vom Besitz eines Arbeitsplatzes abhängig gemacht werden, heißt es in einer Mitteilung von Pro Asyl.

Das Kriterium "Arbeitsplatz" ist nach Ansicht von Pro Asyl für die meisten geduldeten Ausländer nicht erfüllbar, da sie bisher zum größten Teil gar nicht arbeiten dürften. Auch die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl sprach von einer völlig illusorischen Anforderung. Langjährig geduldete und bereits integrierte Flüchtlinge müssten unabhängig von der Frage einer Arbeit sofort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Im Falle der übrigen geduldeten Ausländer sollten Alleinstehende nach fünf Jahren, Familien mit Kindern nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland dauerhaft in Deutschland leben dürfen, empfahl die Grünen-Politikerin.

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DPA/AP/Reuters