Amtsdeutsch auf Schippe genommen "Erstes rasches Lecken" erlaubt – skurrile Eisdielenvorschrift in Niedersachsen

In Niedersachsen gilt für Eisdielen eine kleine Ausnahme
In Niedersachsen gilt für Eisdielen eine kleine Ausnahme
© Peer Worms / Picture Alliance
An diesem Montag öffnen zahlreiche Geschäfte nach wochenlanger Schließung wieder ihre Pforten. Darunter auch Eisdielen. Für diese gilt in Niedersachsen eine skurrile Ausnahmeregel.

An diesem Montag dürfen viele Geschäfte wieder für Besucher öffnen – zunächst vor allem solche mit weniger als 800 Quadratmetern Ladenfläche. Auch Eisdielen dürfen vielerorts nun außer Haus verkaufen oder ausliefern.

Wie bei anderen gastronomischen Betrieben gilt jedoch zumeist, dass man nicht im Umkreis des Geschäftes essen oder trinken darf, was man sich gerade gekauft hat. In Niedersachsen etwa heißt es in der entsprechenden Verordnung: "Der Verzehr von Speisen und Getränken bleibt innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den Restaurationsbetrieben untersagt."

Was passiert mit dem "Resteis"?

Da Eiscreme jedoch besonders schnell schmilzt, hat die niedersächsische Regierung auf ihrer Homepage eine kleine Ausnahmeregel ausformuliert. In einer Liste von häufig gestellten Fragen steht dort, ob der genannte Abstand von 50 Metern auch für Eisdielen gelte. Die Antwort kommt im besten Amtsdeutsch daher:

Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern.

Hinter diese Antwort haben die Verfasser allerdings einen zwinkernden Smiley gesetzt. Sie scheinen sich also bewusst zu sein, dass "erstes rasches Lecken", "zügiges Sichtenfernen" und "Resteis" durchaus unfreiwillig komisch klingen. Aber anscheinend ist die Komik hier freiwillig und das Amtsdeutsch wird selbst auf die Schippe genommen. Das wird auch deutlich mit Blick auf die restlichen Fragen und Antworten auf der Webseite. Dort bemühen sich die Verfasser stets darum, die Paragraphen in verständliches Deutsch aufzulösen und die Sätze entsprechend kurz zu halten.

Nichtsdestotrotz steht es so auf einer offiziellen Regierungshomepage und so wird sich wohl in Niedersachsen kein ungeduldiger Eisesser vor einem Knöllchen eines übereifrigen Polizisten fürchten müssen.

fin

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