Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) können Straßen in Schulnähe zeitweise für Fahrzeuge sperren, um gefährliche Situationen durch sogenannte Elterntaxis oder einen starken Durchgangsverkehr zu verhindern. NRW sei das erste Bundesland, das für die Kommunen eine solche über befristete Pilotprojekte hinausgehende Möglichkeit geschaffen habe, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Montag.
Erlass soll "negative Begleiterscheinungen" von Elterntaxis regulieren
"Insbesondere an Grundschulen ist oftmals zu beobachten, dass Schulkinder mit Kraftfahrzeugen bis vor den Haupteingang gebracht bzw. dort abgeholt werden. Dies kann zu kritischen Verkehrssituationen führen, wenn der Bring- und Holverkehr mit seinen negativen Begleiterscheinungen (Stauungen, Parkraumsuche, Park- und Wendemanöver, Rangiervorgänge etc.) auf Schulkinder trifft, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Einrichtung einer Schulstraße dient daher in erster Linie der Verkehrssicherheit von Schulkindern", beschreibt der Erlass die Problemlage. Das Papier ist mangels direkten Bezugs zu Individualpersonen – er richtet sich an die Kommunen in NRW – nicht allgemein zugänglich veröffentlicht worden, liegt dem stern jedoch vor.
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Der Erlass des Landesministeriums vom 26. Januar 2024 biete eine rechtssichere Grundlage, damit die Kommunen präventiv vorgehen könnten, ohne eine konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen, erläuterte der Ministeriumssprecher. Eine Änderung der bundesweiten Straßenverkehrsordnung (StVO) müsse damit nicht abgewartet werden.
Das Landesministerium führt aus, dass sogenannte Schulstraßen durch Verkehrszeichen mit einem Zusatzzeichen für die Zeit der Sperrung eingerichtet werden könnten. Aber auch mit mobilen Sperrelementen wie einer Schranke könnten Schulstraßen eingerichtet werden.
Kinderhilfswerk begrüßt Erlass
"Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr", sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) der "Rheinischen Post". Mit dem Erlass wolle man rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Anlieger seien selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen. Mehrere Verkehrsversuche wie etwa in Essen hätten bereits gezeigt, dass kritische Situationen entschärft werden könnten, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende Sicherheitszonen eingerichtet würden.

Für sehr begrüßenswert hält den neuen Erlass beispielsweise das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW). "Mit dem Erlass machen wir einen sehr großen Schritt nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern es ist ein Meilenstein hin zur bundesweiten Verbreitung von Schulstraßen und damit zu mehr Sicherheit auf Schulwegen. Dieses Signal geht jetzt von Nordrhein-Westfalen aus: Schulstraßen werden kommen, zuerst in Nordrhein-Westfalen, bald schon in ganz Deutschland."
Konkrete Pläne, ähnliche Erlasse oder Regelungen auch in anderen Bundesländern umzusetzen, zeichnen sich aktuell nicht ab. Nordrhein-Westfalen gilt mit seiner Vorgehensweise damit bundesweit als Vorreiter.
Quellen: Erlass des Verkehrsministeriums NRW, "Rheinische Post", DKHW, mit DPA