Der Berliner Doppelhaushalt für die Jahre 2002 und 2003 ist nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs rechtswidrig und nichtig. Der Haushalt der regierenden Koalition aus SPD und PDS mit einer erheblichen Neuverschuldung sei mit der Landesverfassung "unvereinbar", urteilten die Richter am Freitag. Der Etat sei ab der Verkündung des Urteils auch nichtig. Damit setzten sich die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Grünen mit einem Normenkontrollantrag durch. Sie hatten kritisiert, dass die Summe der Neuverschuldung Berlins im laufenden Doppelhaushalt mit rund zehn Milliarden Euro in unzulässigem Ausmaß über der Höhe der Investitionen von rund 3,9 Milliarden Euro liege. Eine mögliche Folge des Urteils könnte eine Haushaltssperre für die beiden verbleibenden Monate bis zum Jahresende sein. (AZ: VerfGH 125/02)
Senat hätte sich frühzeitig auf Notlage berufen müssen
Die Richter akzeptierten zwar das Argument des rot-roten Senats, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Berlin gestört sei. Gründe dafür seien vor allem die hohe Arbeitslosigkeit und das fehlende Wirtschaftswachstum. Zur Rechtfertigung der überhöhten Kredite hätte sich der rot-rote Senat jedoch bereits im Gesetzgebungsverfahren auf eine extreme Haushaltsnotlage berufen und zudem darlegen müssen, mit welchen konkreten Maßnahmen er diese Punkte habe verbessern wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch nicht geschehen. "Pauschale Absichtsbekundungen" würden auch nicht ausreichen.
Berlin in "extremer Haushaltsnotlage"
Der rot-rote Senat hat inzwischen für das mit mehr als 50 Milliarden Euro verschuldete Land Berlin eine extreme Haushaltsnotlage festgestellt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Entschuldungshilfen des Bundes. Die Berliner Verfassungsrichter äußerten sich nicht dazu, ob sich das Land aus ihrer Sicht zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes im Sommer 2002 überhaupt in einer extremen Haushaltsnotlage befunden hat.
Auch Niedersachsen und Bayern mit Haushaltssperren
Wegen bereits verzeichneter Steuerausfälle und weiterhin erwarteter Einnahmerückgänge hat nach Bayern inzwischen auch Niedersachsen eine Haushaltssperre verhängt.