Die Eltern von intergeschlechtlichen Kindern dürfen künftig keine geschlechtsangleichenden Operationen an ihrem Nachwuchs mehr vornehmen lassen. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend ein Verbot von Behandlungen, die das körperliche Erscheinungsbild eines Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts angleichen sollen. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Eingriff medizinisch nicht aufschiebbar ist und von einer interdisziplinären Kommission befürwortet wird.
Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung
Der CSU-Rechtspolitiker Paul Lehrieder erklärte, das Gesetz schütze das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und bewahre die Betroffenen vor unnötigen Behandlungen. Schätzungen gehen von etwa 160.000 Menschen in der Bundesrepublik aus, die mit nicht eindeutig ausgebildeten Geschlechtsmerkmalen geboren wurden.
FDP, Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung im Bundestag. Sie unterstützen zwar die Zielsetzung, sehen die Rechte der Betroffenen aber nicht ausreichend geschützt. Klare Ablehnung kam lediglich von der AfD. Deren familienpolitischer Sprecher Martin Reichardt sprach von ideologischer Verblendung zulasten des Kindeswohls.