Gesetzesentwurf Gendatenbank soll ausgeweitet werden

Es ist eine umstrittene, aber erfolgreiche Ermittelungsmethode: 20.000 Straftaten wurden bisher durch die Fahndung per genetischem Fingerabdruck aufgeklärt. Jetzt soll die Fahndungsmethode noch öfter angewendet werden.

Polizei und Staatsanwaltschaft sollen von Verdächtigen demnächst in mehr Fällen als bisher einen genetischen Fingerabdruck nehmen dürfen. Die Bundesregierung und die rot-grüne Koalition haben sich jetzt auf eine Ausweitung der erfolgreichen Ermittlungsmethode geeinigt. Nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll nun eine Registrierung der entsprechenden genetischen Informationen bereits auch dann möglich sein, wenn der Verdächtige wiederholt einfache Straftaten begangen hat und weitere Delikte dieser Art zu erwarten sind. Bislang war die Speicherung in der Datenbank des Bundeskriminalamtes nur möglich wenn dem Verdächtigen eine erhebliche Straftat, wie zum Beispiel Einbruchsdiebstahl oder Mord, zur Last gelegt werden konnte.

Der genetische Fingerabdruck

1. Was ist ein genetischer Fingerabdruck?

Beim genetischen Fingerabdruck werden Teile der DNA, dem Träger der menschlichen Erbsubstanz, untersucht. Es werden nur Abschnitte des so genannten nicht codierenden Teils der DNA analysiert. Diese Sequenzen sind von Mensch von Mensch höchst unterschiedlich. Werden sie aufbereitet, ergibt sich eine Art Strich-Code. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Code bei zwei Menschen gleich ist, liegt bei etwa eins zu 500 Millionen. So kann auch durch die Untersuchung dieser DNA-Teile die Identität eines Menschen nahezu sicher festgestellt werden. Für eine solche Analyse reichen schon geringste Spuren - etwa Haare oder Hautteile.

2. Was geschieht mit den genetischen Fingerabdrücken?

Seit 1998 werden die genetischen Fingerabdrücke in einer speziellen Datenbank des Bundeskriminalamts gespeichert. Mittlerweile sind dort rund 401.000 Datensätze registriert.

3. Wie hoch ist die Erfolgsquote?

Bislang konnten nach Angaben des Bundesjustizministeriums durch den genetischen Fingerabdruck 20.000 Straftaten aufgeklärt werden, darunter 371 Tötungs- und 870 Sexualdelikte.

"Es geht nicht ums Kaugummi-Klauen"

Voraussetzung sei, dass es sich um Wiederholungstäter mit schlechter Zukunftsprognose handle, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das Gesetz könne etwa auf Serieneinbrecher angewandt werden und solle die Aufklärung künftiger Straftaten erleichtern. "Es geht nicht ums Kaugummi-Klauen", sagte die SPD-Politikerin weiter. Auch werde der genetische Fingerabdruck nicht wie von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gefordert dem normalen Fingerabdruck gleich gestellt. Dies sei nach Ansicht von Zypries und den Grünen nicht sinnvoll und schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Der Gesetzesentwurf soll zugleich Reihen-DNA-Tests zur Aufklärung von Verbrechen auf eine gesetzliche Grundlage stellen: Küftig muss ein Richter die Tests ausdrücklich anordnen. Eingeschränkt wird der Richtervorbehalt dagegen bei der Abnahme des genetischen Fingerabdrucks von Verdächtigen. So sollen bei Einwilligung des Beschuldigten oder Gefahr im Verzug auch Polizei oder Staatsanwaltschaft den genetischen Fingerabdruck anordnen dürfen.

Zypries kommt mit dem Entwurf vor allem den Vostellungen der Fahnder weit entgegen. Mit der Speicherung des genetischen Fingerabdrucks wurden in der Vergangenheit bereits spektakuläre Ermittlungserfolge erzielt. Dies gilt zum Beispiel für die Fahndung nach dem Mörder des Münchner Modemachers Rudolph Mooshammer.

CDU hält Pläne für zu zaghaft

Die Union beurteilt die rot-grünen Pläne dagegen als zu zaghaft. Sie hatte gefordert, komplett auf den Richtervorbehalt zu verzichten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Norbert Röttgen warf der Bundesregierung zudem vor, den genetischen Fingerabdruck nicht konsequent anzuwenden. Er müsse dem herkömmlichen Fingerabdruck völlig gleichgestellt werden. "Die Grundrechtseingriffe beim Beschuldigten sind gering. Mit dem Fingerabdruck könnten aber viele Delikte verhindert werden.", sagte Röttgen.

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